Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 51

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Auch die Einberufung von Mitgliederversammlungen, wenn es ein gewisser Prozentsatz verlangt – ich glaube, es sind 10 Prozent –, ist zweifelsohne eine wesentliche Verbesserung. Auch die Einführung von Streitschlichtungseinheiten, die innerhalb von sechs Wochen zu einer Entscheidung kommen müssen, ist etwas Positives. Es ist eine positive Entscheidung, das so zu tun, weil viele Dinge der Verein mittels eines eigenen Vereinsgerichtes – oder wie immer das heißen wird – vorher klären kann und nicht immer gleich die Gerichte bemühen muss. Sie werden deswegen nicht ausgeschaltet, sondern werden erst nach dieser "Karenzzeit" von sechs Wochen tätig.

Die Einführung der elektronischen Auskunft über Personen der Vereinsführung ist immer wieder falsch interpretiert worden. Es geht nicht darum, Interna von Vereinen zu erfahren und an die große Glocke zu hängen, sondern es geht darum, dass man Vereine in der Vereinsführung erkennen kann. Wenn man wissen will, wer für welche Dinge in einem Verein zuständig ist, dann ist das über Internet besser abzufragen als durch einen umständlichen Schriftverkehr, bei dem man vielleicht gar keine Auskunft bekommt.

Die Rechnungslegungspflicht der Vereine ist zweifelsohne auch eine gute Sache. Der Gläubigerschutz bei Vereinen mit einem Jahresumsatz in der Höhe von über 3 Millionen € beziehungsweise bei Spendenvereinen mit einem Umsatz im Ausmaß von 1 Million € ist durch die Bestellung eines Abschlussprüfers wesentlich verbessert worden.

Resümierend kann ich sagen, all das sind Paragraphen, die zweifelsohne den kleinen Vereinen mehr zugute kommen als den großen. Nicht zurecht kommen vielleicht Großvereine wie der ÖGB, der eine Flucht in die Privatstiftung angetreten hat, um die Offenlegungspflicht für seinen Streikfonds zu umgehen. (Bundesrat Thumpser: Die AUF wäre froh, wenn sie irgendwo eine Flucht hin hätte machen können! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es ist so.

Was mich bei allen Vorrednern gewundert hat, bei aller Kritik, die sie hier angebracht haben: Sie haben eine Entpolitisierung der Vereine gefordert. Das ist sicher nicht Thema des neuen Vereinsgesetzes, aber man weiß von den ländlichen Gegenden (Rufe bei der SPÖ: AUF! AUF!), dass die Vereine die Spielwiesen der politischen Parteien sind und dass in manchen Vereinen die Vereinsobleute ihre Funktion wie eine Erbpacht weitergeben, um besser an die Subventionen der Gemeinden heranzukommen. (Bundesrat Thumpser: "In jedem Verein einen blauen Vorsitzenden" im Gesetz verankern!)

Die Vereine mehr fit zu machen und die Eigenverantwortung zu stärken und damit unabhängiger zu machen, das ist das Ziel dieses Vereinsgesetzes. (Bundesrat Thumpser: Ist nicht Kollege Windholz bei einem Fußballverein Präsident? Bei FC Würmla, glaube ich!) – Herr Thumpser, hören Sie doch zu, vielleicht wird dann Ihr Wissensstand etwas besser! (Bundesrat Thumpser: Der Verein ist zwar sportlich nicht sehr erfolgreich, aber ...!) Ich glaube, wir reden jetzt nicht von den Erfolgschancen eines Fußballvereines. Ich fordere Sie auf, besser zuzuhören, vielleicht wird Ihr Wissensstand dann etwas besser. (Bundesrat Thumpser: Durch diese Rede sicherlich nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich glaube, das neue Vereinsgesetz nur dahin gehend abzuklopfen, ob es den eigenen Funktionären in den Vereinen nützt oder nicht, ist sicher der falsche Weg. Der falsche Weg ist auch, Kettenbriefe an die Vereine zu versenden, die dann nach Rücksendung als Argument verwendet werden. (Bundesrat Thumpser: Sagen Sie das bitte Kollegen Pröll!) – Herr Thumpser! Das ist politische Onanie (Heiterkeit), und da ist eine Funktionärsselbstbefriedigung gemacht worden!

Zusammenfassend ist zu sagen: Den kleinen Vereinen wird dieses neue Vereinsgesetz nützen, den großen Vereinen wird es auf die Finger schauen, und deswegen ist dieses Gesetz ein gutes Gesetz. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.39


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