nicht die kleinen Vereine – oder kaum! Diese sind doch nie in der Verlegenheit, Rechnung legen zu müssen, weil sie keine Jahresumsätze in der Höhe von über 3 Millionen oder nur 1 Million € haben. Die sind doch weit davon entfernt.
Gerade jetzt, in einer Zeit, in der eine Sozialpolitik, eine Familienpolitik, eine Wohnungspolitik total versagt haben, in der es eigentlich keine Großfamilie mehr gibt, keine Mittelfamilie, kaum mehr eine wirkliche Kleinfamilie, in dieser Situation ist es, so glaube ich, viel notwendiger geworden, Vereine zu haben. Denn viele suchen in den Vereinen das, was sie im familiären Bereich nicht mehr finden: eine zwischenmenschliche Beziehung.
Wir haben in Österreich über 100 000 Vereine. Das ergibt eine Vereinsdichte, dass etwa auf 80 österreichische Bürger ein Verein kommt. Diese vielen Österreicher sind in der Mehrzahl in den kleinen Vereinen organisiert, und dort verwirklichen sie sich in ihrer Art besser als in den großen Vereinen, die oft auch an Zwangsmitgliedschaft grenzen, wenn man die betriebliche Praxis der Beitrittswerbung zu manchen Vereinen kennt.
Die vielen ehrenamtlichen Funktionäre, die wir haben, lassen wir uns dadurch nicht schlecht machen. Es ist nicht hier gesagt worden, aber im Nationalrat: Die Grünen haben die Funktionäre als Vereinsmeier bezeichnet und gesagt, die Grünen seien generell betrachtet keine Vereinsmeier. – Was soll denn das? – Das ist doch nur Polemik und Stimmungsmache, im "Jahr der Freiwilligen" die vielen Funktionäre als Vereinsmeier abzuqualifizieren! Das war nicht im lustigen Sinn gemeint, wie einer der Vorredner heute schon gesagt hat, das war sicher treffend bemerkt.
Das Ziel dieser Vereinsgesetznovelle sind weniger Bürokratie und mehr Dienstleistung – nicht für die Großvereine, sage ich wieder, sondern das Ziel ist sicher der kleine Verein. Es geht um eine Verwaltungsvereinfachung, um die Verwaltung für die Vereine von Ballast zu befreien. Die Textierung ist zweifelsohne einfacher geworden, denn es sollen nicht Juristen beigezogen werden müssen, um Vereinsentscheidungen von der Basis zu treffen. Ich glaube, diese Auflage hat das Gesetz zweifelsohne erfüllt.
Die Verkürzung von Gründungsverfahren von sechs auf vier Wochen ist zweifelsohne etwas Positives. Ich glaube, jeder meiner Vorredner ist auch bei vielen Vereinen, einige haben sogar gesagt, sie haben Vereine gegründet. Daher müssen Sie wissen, wie schwierig es oft ist, Vereine zu gründen, nicht, wenn man einen politischen Hintergrund hat, denn da geht es wahrscheinlich ein bisschen einfacher, weil man doch bekannt ist. Aber wenn ein kleiner Funktionär im nördlichsten Niederösterreich oder sonst wo einen Verein gründen will, muss er in die Landeshauptstadt fahren. All das wird jetzt besser werden. (Bundesrat Thumpser: Seit wann? Überhaupt nicht! Auf die Bezirkshauptmannschaft muss er!) Es kommt in die Bezirksverwaltungsbehörde, die Wege werden wesentlich kürzer, um einen Verein anmelden zu können. (Bundesrat Thumpser: Zumindest das sollte man wissen, dass das über die Bezirkshauptmannschaft geht und nicht über das Land! Zumindest bisher war das so! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Die ehrenamtlichen Funktionäre – es ist heute schon gesagt worden, aber es muss noch wiederholt werden – werden in Bezug auf die Haftungsfrage weniger streng beurteilt als solche, die nicht ehrenamtlich tätig sind. Ich will jetzt nicht wieder von den großen Vereinen reden, die angestellte Funktionäre haben. Es ist der kleine Verein, der eine ehrenamtliche Vereinsführung hat; dieser wird zwar aus der Haftung nicht entlassen, aber wesentlich günstiger beurteilt, sollte er irgendetwas mit Gericht zu tun bekommen. (Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
Die Rechte der Mitglieder sind durch das neue Vereinsgesetz zweifelsohne wesentlich verbessert worden. Es ist die Auskunftspflicht für Mitglieder gegeben. Man soll solche Gesetze nicht für einen Zustand machen, wo der Verein funktioniert, sondern die Gesetzgebung soll immer für den Zustand sein, wo sie wirksam werden soll, wenn es Schwierigkeiten im Vereinsleben gibt. Jetzt hat jedes Vereinsmitglied ein Recht auf Auskunft, auf Statuteneinsicht und auch auf Übergabe von Statuten. Nicht alle Vereine handhaben das so.
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