Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 53

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zu spät ist, soll man Reformen angehen, sondern dann, wenn man das als Fachmann erkennt und der Reformbedarf leichter realisierbar ist.

Ich verweise auf die Beispiele Bezirksgerichtsreform und StPO-Reform. Da hat man Jahrhunderte oder Jahrzehnte nichts unternommen, und dann tut eine Reform natürlich unter Umständen besonders weh. Es machen sich Widerstände bemerkbar, die bei kleinen Reformschritten nicht entstanden wären, und genau das haben wir auch beim Vereinsgesetz mit Recht berücksichtigt: Es handelt sich um eine schnelle Reform, nicht allzu durchgreifend, die Gesetzessprache ist selbsterklärend und deutlich. Und das war auch richtig.

Das, was Herr Bundesrat Dr. Aspöck gesagt hat, ist zur Gänze zu unterstreichen. Es geht hier um die leichte Verständlichkeit des Gesetzes, vor allem auch um die bessere Verständlichkeit der Haftungsbestimmungen. Viele Vereinsorgane haben bis jetzt nicht gewusst, dass sie haften, und sind dann zu spät draufgekommen, wenn die Bank oder welcher Gläubiger auch immer Ansprüche bei ihnen geltend gemacht hat. Die Haftungsbestimmungen sind jetzt deutlich und übersichtlich geregelt.

Ich gehe jetzt auf das ein, was Herr Bundesrat Schennach gesagt hat. Er hat zur Frage des Gläubigerschutzes ausgeführt, es gebe soundso viele Vereine und nur 13 Insolvenzen. – Ja, Herr Bundesrat, warum gibt es denn nur 13 Insolvenzen? – Weil andere insolvenzbedrohte Vereine dadurch – unter Anführungszeichen – "gerettet" wurden, dass eben die Organe aus ihrem persönlichen Vermögen die Gläubiger bezahlt haben. Das ist nicht Sinn der Sache! Das soll nur dann der Fall sein, wenn sie gegen ein Gesetz verstoßen oder wenn sie sich bewusst persönlich verpflichten. In jenen Fällen, die jetzt bald dem alten Recht angehören, in denen die Organe dann von einer persönlichen Haftung überrascht wurden, haben sie unter Umständen selbst in die eigene Tasche greifen müssen, und dadurch blieb es bei nur 13 Insolvenzen. (Bundesrat Schennach: Gibt es zu dieser Behauptung Zahlen?) – Ja, gerne! Ich kann Ihnen aber nicht das Wort erteilen, aber Sie können mich unterbrechen, das geht schon.

Tatsache ist, dass das Gesetz in dieser Frage wirklich sehr sorgfältig geprüft wurde, man bemüht war, die Organe nur dann haften zu lassen, wenn sie – ich wiederhole das – erstens gegen ein Gesetz verstoßen oder sich selbst bewusst, sage ich dazu, persönlich verpflichten. Das war uns wichtig, und ich glaube, das bringt ein Mehr an Rechtssicherheit, das auch Sie wollen.

Zur angeblichen Unübersichtlichkeit sage ich Folgendes: Das geltende Vereinsgesetz hat 31 Paragraphen. Der Entwurf, über den Sie heute abstimmen, hat 34 Paragraphen. Der Entwurf des Herrn Ministers Einem aus dem Jahre 1997 hätte 87  Paragraphen gehabt. Bitte, wählen Sie aus, was Sie wollen! Ich glaube, Sie treffen heute eine gute Wahl.

Ich bedanke mich nochmals für die Zusammenarbeit. Ich glaube, dass Sie hier über ein gutes Gesetz abstimmen, von dem die Bevölkerung etwas hat, und ich möchte auch einen Irrtum aufklären: So lange ein Verein gemeinnützig tätig ist und keine Gewinne erwirtschaftet, solange ist er auch vor der "Bedrohung" – wieder unter Anführungszeichen – des Finanzministers sicher. Es war nicht Regelungsgegenstand, da ein Steuergesetz zu beschließen, es war Aufgabe, Klarheit zu schaffen, und diese Klarheit wurde durch die gesetzlichen Bestimmungen hergestellt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.47

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Rosenmaier. – Bitte.

11.47

Bundesrat Alfredo Rosenmaier (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Dass man Gesetze immer wieder durchleuchtet und eine Verbesserung anstrebt, ist eine durchaus gute und auch übliche Sache. Entschließt man sich zu einer Novellierung, kann dies nur ein Ziel haben: eventuelle Lücken zu schließen, ein leicht lesbares und vor allem ein verständliches Gesetz zu schaffen.


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