Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 54

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Ein weiterer Schwerpunkt muss sein, das Gesetz, in unserem Fall das Vereinsgesetz, anwenderfreundlich und kostenunterstützend für die Vereine zu gestalten. Es sollte gerade bei den Vereinen, welche durch eine Heerschaft von Freiwilligen getragen werden, eine spürbare Entlastung in der Bürokratie sowie in der finanziellen Behandlung erfolgen. Allein durch die zentrale Vernetzung und die dadurch benötigten technischen Mittel, welche natürlich auch kleine und Kleinstvereine benötigen, werden sie in eine finanzielle Notsituation gedrängt. Diese Belastungen lassen sich auch nicht wegleugnen.

In den nunmehr im neuen Vereinsgesetz geforderten Daten sehe ich eine eindeutige Kontrolle der Vereine, und das bereits im zarten Alter des Gründerstadiums. Dass dies eine eindeutige Einschränkung der Vereinsfreiheit ist, liegt auf der Hand. Ja, man könnte fast glauben, dass dies geradezu ein Beweggrund für die Änderung des Gesetzes war.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass Vereine ein wesentlicher Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens sind, ist uns, so glaube ich, allen bekannt. Dass sie einen enormen Beitrag im kulturellen, im sportlichen und im sozialen Bereich leisten, wissen wir ebenso. Dass die über 100 000 Vereine in Österreich die Grundlage für vieles sind, was im öffentlichen Leben funktioniert und unter anderem auch die Eigenverantwortung in unserem Land stärkt, wissen wir ebenfalls. Aber einen besonders hohen Stellenwert nehmen die Vereine im ländlichen Raum ein, vor allem in den kleinen Gemeinden. Gerade durch die Ausdünnung des ländlichen Raumes, durch die Schließung von Bezirksgerichten, Gendarmerieposten und Postämtern werden Vereine ein immer wichtigeres Kommunikationsmittel der Menschen.

In den Landgemeinden hat man längst registriert, dass Gemeinden ohne Vereine eine leblose Landschaft darstellen. Man hat auch erkannt, dass das Vereinsleben nunmehr aufwendiger und damit teurer wird. Damit sind die Vereine gerade durch dieses neue Vereinsgesetz noch mehr auf Subventionen ihrer Heimatgemeinden, von Sponsoren und der Basis angewiesen. Es wird voraussichtlich keine ernsthafte existenzielle Bedrohung der Vereine geben, aber es wird schwieriger werden, Menschen und vor allem geeignete Menschen für das Vereinsleben zu gewinnen.

Da wir mit der vorliegenden Form des Vereinsgesetzes nicht einverstanden sind, wird es von meiner Fraktion auch keine Zustimmung dazu geben.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass das Sozialstaat-Volksbegehren unterstützt werden muss. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.  – Zwischenruf des Bundesrates Schöls. )

11.50

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

11.51

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute sozusagen eine Doppeldebatte: Bei jedem Redner klingt das Sozialstaat-Volksbegehren durch. Frau Bundesrätin Schlaffer hat zuerst eindrucksvoll die Familiengeschichten der betroffenen SPÖ-Mandatarinnen, einer Bürgermeisterin und einer Landtagsabgeordneten, erwähnt. Ich glaube, wir können Anteil nehmen an diesen tragischen Schicksalen. Weniger tragisch empfinde ich das Faktum, dass hoch bezahlte öffentliche Mandatarinnen auch vom Arbeitsmarktservice bezahlt werden und dort auf der Gehaltsliste stehen. Das ist, so glaube ich, schon ein gewisser Widerspruch zu den Zielen des Arbeitsmarktservice, das sich eher um solche kümmern soll, die keine Arbeit haben oder die zusätzliche Qualifikationen erwerben sollen, damit sie besser im Wettbewerb, am Arbeitsmarkt bestehen können.

Frau Kollegin! Sie haben es offen gesagt, das ist eine offene Wunde, in die heute eine Prise Salz gestreut wird, aber ich glaube, Salz hat auch eine reinigende Kraft. Das sollten wir in diesem Zusammenhang sehen und die Lehren daraus ziehen: Das Arbeitsmarktservice hat eine


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