Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 55

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andere Funktion als die finanzielle Unterstützung von sozialistischen Mandatarinnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das sei zum obligaten ersten Teil der heutigen Debattenbeiträge gesagt, nun aber zum eigentlichen Tagesordnungspunkt, zum Vereinsgesetz.

Ich stimme mit allen meinen Vorrednern überein, die gesagt haben, dass die Vereine für das Gelingen von Staat und Gesellschaft unverzichtbar sind und dass die mehr als 104 300 Vereine in Österreich eine staatstragende Funktion haben. Das kann man ohne weiteres sagen. Die Vereine sind neben den Familien jene Einheiten, in denen Geselligkeit, Gemeinschaft und Miteinander stattfinden. Das kann von politischen Verantwortungsträgern gar nicht hoch genug geschätzt werden. Sie sind, ich würde fast sagen, der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Sie sind der Ort, wo zielorientiertes Handeln in unbürokratischer Form möglich ist und Gemeinschaft in diesem Staat auch erlebbar wird. Das, glaube ich, sind ganz wesentliche Funktionen, die wir fördern sollen und mit diesem Vereinsgesetz auch fördern.

Daher ist unserer Auffassung nach dieses Gesetz ein Vereinsförderungsgesetz. Ich danke beiden Ministern, Böhmdorfer und Strasser, die hier vorbildlich zusammengearbeitet haben, insbesondere auch was die Lesbarkeit dieser Regierungsvorlage und dieses Vereinsgesetzentwurfes betrifft. Ich bedanke mich ausdrücklich. Ich habe mir dieses Vereinsgesetz genau durchgelesen: Es enthält glasklare Bestimmungen: Was ist ein Verein?, Gründung des Vereines, Statut, Entstehung des Vereines, Vereinsregister und Datenverwendung, Vereinsgebarung, Haftung, Beendigung des Vereines und Schlussbestimmungen. Das sind Dinge, die jeder kapiert und auch kapieren soll, weil es wirklich ehrenamtliche Personen sind, die hier arbeiten und die nicht noch auch das Geld für rechtsanwaltliche Betreuung oder andere Hilfe ausgeben sollen. Das ist, so finde ich, ein großer Vorteil.

Es ist halt so – und wir haben heute die praktische Erfahrung geliefert bekommen –, dass man stark daneben haut, wenn man die Sache nicht genau gelesen hat und wenn man seine Reden nur nach Presseaussendungen ausrichtet und nicht nach den tatsächlichen Punkten des Gesetzes, das wirklich hervorragend gelungen ist.

Ich möchte nur ein Detail herausgreifen, weil das bei den Vorrednern von der Opposition immer wieder durchgeklungen ist: der Vorwurf der Überbürokratisierung. Ich habe, als ich mir die Reden angehört habe, fast geglaubt, dass das Vereinsleben in Österreich zusammenbricht, dass eine Katastrophe über die Vereine hereinbricht und die allgemeine Vereinsauflösungswelle bereits im Rollen ist, weil man in den Vereinen dem Gesetz nicht mehr gerecht wird.

Das Gegenteil ist der Fall: Es wird einfacher und leichter von der Gründung an. Das neue Gesetz erleichtert die Vereinsarbeit und -gründungen. Die Ansprechstelle ist näher beim Bürger, bei der Bezirkshauptmannschaft und nicht bei der Sicherheitsdirektion oder gar in einem entfernten Ministerium. Bürgernäher ist dieses Gesetz. Nach geltendem Vereinsrecht war in einzelnen Vereinsangelegenheiten die Sicherheitsdirektion, in manchen Belangen sogar der Innenminister zuständig. Das ist doch eine Entbürokratisierung, meine sehr geschätzten Damen und Herren!

Oder ich nehme den Bereich Einreichung von Statuten her. Bisher hat das eine Papierlawine nach sich gezogen. Dreifach musste das alles kopiert und eingereicht werden: vom ersten bis zum letzten Paragraphen der Statuten. Jetzt genügt ein Bogen der Statuten. Was ist denn dann Entbürokratisierung wenn nicht der Kampf gegen die Papierlawine für ehrenamtliche Funktionäre? – Das ist für mich messbar und auch überprüfbar, und dafür gebührt beiden Ministern, die sich dieser Aufgabe unterzogen haben, ein herzliches Dankeschön im Sinne dieser mehr als 104 300 Vereine in Österreich.

Ja, es gibt natürlich auch einige Auflagen für Großvereine, und das ist richtig so. Im Sinne der Mitglieder dieser Vereine und im Sinne der Spender dieser Vereine herrschen Klarheit, mehr Transparenz und mehr Durchschaubarkeit. Es ist eine entsprechende Grenze für die Jahresabschlüsse beziehungsweise für die Gesamtaufwendungen des Vereines eingezogen worden.


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