Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 60

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Es gibt eine politische Auseinandersetzung, aber bei aller politischen Auseinandersetzung sind gewisse moralische Grundwerte einzuhalten, und das bitte ich in Zukunft zu berücksichtigen. – Danke.

12.16

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag ist angenommen.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz 2002 – WEG 2002) (989 und 1050 und Zu 1050/NR sowie 6613/BR und 6616/BR der Beilagen)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Hinblick auf die Schaffung des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechtsgesetz, das Erwerbsgesellschaftengesetz, die Exekutionsordnung, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Heizkostenabrechnungsgesetz geändert werden (Wohnungseigentumsbegleitgesetz 2002) (1051/NR sowie 6617/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz 2002 – WEG 2002) sowie

das Wohnungseigentumsbegleitgesetz 2002.

Die Berichterstattung über beide Punkte hat Herr Bundesrat Christoph Hagen übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Christoph Hagen: Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz über das Wohnungseigentum liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Hinblick auf die Schaffung des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Mietrechts


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