Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 63

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tumsgesetzes auch für mich als Laien lesbar und nachvollziehbar ist. Trotz vieler verschiedener Meinungen ist da ein guter Kompromiss gelungen.

Die ÖVP war schon immer Vorreiterin bei der Schaffung von Wohnungseigentum dort, wo Sie von der Sozialdemokratischen Partei nur von Mietwohnungen gesprochen haben. Durch meine langjährige Erfahrung bei Wohnungsvergaben, sowohl Mietwohnungen als auch Eigentumswohnungen, stelle ich immer wieder fest, dass Bürgerinnen und Bürger immer mehr Wohnungseigentum schaffen wollen. Aus welchen Gründen? – Genossenschaftswohnungen, Gemeindewohnungen, private Wohnungen sind gleich teuer, die Annuität ist gleich teuer, und es geht nur um das Kapital, das auch kein verlorenes ist. Bei Wohnungseigentum kann ich bestimmen, wem ich es weitergebe, bei einer Mietwohnung nicht. Für Mietwohnungen zahle ich ein Leben lang und habe nichts davon.

Ich möchte nur einige für mich wichtige Änderungen hervorheben.

Mit dem zu beschließenden Wohnungseigentumsgesetz wird die angestrebte Neuordnung des Wohnungsrechtes in Angriff genommen und schrittweise umgesetzt – und ich betone "schrittweise", dazu haben dann alle die Möglichkeit.

Der Zugang für alle zu gemeinsamem Wohnungseigentum wird erleichtert, und den Bedürfnissen sowohl des Eigentümers als auch der zukünftigen Besitzer wird entsprochen.

Weiters konnte bis jetzt gemeinsames Eigentum nur von Ehegatten erworben werden, und mit dieser Gesetzesänderung können in Lebensgemeinschaften lebende Personen, zum Beispiel Mutter mit Kind oder Mutter mit mehreren Kindern oder Geschwister, offen und gemeinsam eine Eigentümerpartnerschaft eingehen. Und ich glaube, das ist auch sehr wichtig.

Ein Punkt, der mich auch sehr betrifft, weil ich eben in einer Stadt wohne, wo es auch sehr viele Substandardwohnungen gibt, ist die Einbeziehung der Möglichkeit der Begründung von Wohnungseigentum an Substandardwohnungen. Es wird dadurch ein vereinfachtes Wohnungsrecht erreicht. Eigentum soll nicht mies gemacht werden. Wenn es Bevölkerungsschichten gibt, die es sich nicht leisten können, eine teure Wohnung zu kaufen, dann soll man diesen ermöglichen, eine Substandardwohnung kaufen zu können und diese dann – je nachdem, wie sie das Geld haben – herzurichten und instand zu halten. Das ist dann ihr Eigentum, und daher werden sie auch auf die Instandhaltung achten. Umgekehrt ist es nämlich so, dass sich die meisten eine Substandardwohnung, die generalsaniert ist, nicht mehr leisten können.

Ein weiterer Punkt, der vor allem den städtischen Bereich betrifft, ist die Möglichkeit, Kraftfahrzeugabstellplätze als Eigentum zu erwerben. Sie wissen ganz genau, dass es gerade im städtischen Bereich keine Familie mehr gibt mit nur einem Auto. Es herrscht überall ein Mangel an Abstellplätzen; dafür werden nun gesetzliche Regelungen festgelegt.

Das Thema Mischhäuser ist auch etwas, was ich aus eigener Erfahrung kenne. Dass es keine Mischhäuser mehr gibt, ist ganz wichtig, weil es in einer Liegenschaft, in der Wohneinheiten sowohl als Eigentum als auch als Mietwohnungen vergeben werden, immer verwaltungstechnischen Aufwand und Rechtsunsicherheit gibt. Da geht es dann auch um einen aliquoten Anteil am Stiegenhaus, Keller und an den Abstellräumen. Es ist sehr schwierig, in einem Haus sowohl Mietwohnungen als auch Eigentumswohnungen anzubieten.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform – das möchte ich noch sagen – ist die flexiblere und einfachere Verwaltung der Eigentümergemeinschaft. Dem Verwalter werden klare Vorgaben gemacht. Er muss sich an diese Weisungen halten, er muss der Mehrheit der Eigentümer folgen. Die Erhaltungsarbeiten zum Beispiel müssen ausgeschrieben werden, es muss Angebote geben, dann ist man nicht mehr in solch großem Ausmaß der Willkür eines Verwalters ausgesetzt.

Zusammenfassend möchte ich, wie schon zu Beginn meiner Ausführungen festhalten, dass dieses Wohnungseigentumsgesetz ein modernes Regelwerk darstellt, den Eigentümer nicht bevormundet und ihm so weit als möglich eine freie Entscheidung zugesteht.


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