Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 68

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Es gibt drei Gründe, warum ich diesem ursprünglich wirklich guten Gesetz aus Ihrem Ministerium nicht zustimmen kann.

Der erste Grund – und darüber hat sich Kollege Aspöck schon sehr ereifert – ist die Frage der Eigentumsbegründung bei Substandardwohnungen. Herr Kollege Aspöck! Ich weiß schon, was Sie meinen, und vielfach könnte man sagen, Sie haben nicht ganz Unrecht. Warum muss es in einem Staat wie Österreich bei so unterschiedlichen Problemlagen ein einheitliches Mietgesetz geben? Warum muss es das geben? – Ich meine aber, wir brauchen doch eine gemeinsame Ebene. Egal, ob ich heute in Salzburg, in Wien oder in Innsbruck wohne, es soll den gleichen Mieterschutz und das gleiche Mieterrecht geben.

Natürlich orientieren sich einige dieser Fragen am großen Wohnungsmarkt Wien, und am großen Wohnungsmarkt Wien kristallisieren sich auch die Probleme. Das kann natürlich auch in der Steiermark passieren, wie ich vorher von Frau Kollegin Schicker gehört habe.

Diese Probleme haben 1994 dazu geführt, dass man eine Schutzbestimmung eingeführt hat. Diese Schutzbestimmung, Herr Kollege Aspöck, gab es auf Grund einer Praxis von Firmen, die so genannte Althäuser verwertet und – sagen wir es einmal höflich – die Mieter terrorisiert haben. Es gibt dazu genug Beispiele, auch von Graz, falls Sie das nicht mehr in Erinnerung haben. Es wurden Mieter terrorisiert, um sie aus den Wohnungen hinauszubekommen, und diese Firmen haben dann die Althäuser in Summe um teures Geld verwertet. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Aspöck. )

Es gab sicherlich verschiedene Gründe, die dazu geführt haben. Aber aus sozialen Gründen und Überlegungen hat man diese Schutzbestimmung eingeführt, um dieser Althausverwertung der übelsten Sorte einen Riegel vorzuschieben.

Es kommt aber noch etwas dazu, und das sage ich aus der Sicht eines Wiener Kommunalpolitikers: Es geht auch um städteplanerische Überlegungen. Die Frage ist: Schafft man in solchen Häusern überhaupt noch eine Sockelfinanzierung? – Wie schaffe ich in solchen Häusern teure Sockelfinanzierungen? Das schaffe ich nicht mehr, und ich habe, stadtplanerisch gesehen, da ein großes Minus zu verzeichnen, wenn ich jene Maßnahme durchsetze, die dieses Gesetz jetzt vorsieht, nämlich eine sehr problematische Eigentumsbegründung bei Substandardwohnungen.

Der zweite Grund ist die Vorratsteilung. Die Vorratsteilung bedeutet ein vorläufiges Wohnungseigentumsrecht. Ich sehe darin letztlich nur eine Möglichkeit, rascher abzuverkaufen. Damit begünstigt man Prozesse, und das Ministerium selbst hat das, juridisch gesehen, als problematisch bezeichnet. Ich betone: das Ministerium selbst! Der Abänderungsantrag setzt sich im Grunde genommen über die Bedenken des Ministeriums hinweg.

Nun kommen wir zum dritten Grund. Ich habe Ihnen sehr gut zugehört, Frau Kollegin Schicker, und es mag schon richtig sein, was Sie da gesagt haben. Wenn ich heute eine Wohnung verkaufe, dann habe ich oft unterschiedliche Rechtsverhältnisse in einem Haus. Aber mit dieser Zwangsparifizierung eines gesamten Objektes schaffe ich ein Gesamteigentum, und das hat den Haken, dass ich nun die Mieter, die nicht Eigentümer sind, schlechter stelle. Sind sie nämlich Mieter einer Eigentumswohnung, dann unterliegen sie anderen Schutzbestimmungen, als wenn sie Mieter eines Gesamteigentums sind. Und das ist ... (Bundesrat Dr. Aspöck: Es steht das Gegenteil drin! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)  – Der Herr Minister wird noch zu Wort kommen, Herr Kollege Aspöck, Sie brauchen gar nicht so verzweifelt dreinzuschauen. – Das ist auch eine Form der Aushöhlung des Mieterschutzes.

Insgesamt ist das an sich ein gutes Gesetz aus Ihrem Haus, Herr Minister, aber im Parlament sind einige Aspekte hinzugekommen, die ich nicht teilen kann.

Nun für die Kollegen Himmer, Maier, Gudenus und Böhm eine Bemerkung zum gebundenen Mandat. Hier haben wir ein ganz schwieriges Thema, bei dem das gebundene Mandat von Bedeutung ist. Wie Herr Kollege Hoscher meinte, ist das auch eine ideologische Frage. Das Amt der Wiener Landesregierung empfiehlt sozusagen den Wiener Bundesräten, dass sie


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