Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 70

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kann. Das heißt noch lange nicht, dass die Erwerber verpflichtet oder genötigt wären, diese Wohnungen auch so zu benützen, und sie tun es auch nicht. Ich verstehe nicht, dass Sie die Chance verkennen, die darin liegt, dass zum Beispiel junge Menschen oder ein junger Mensch eine solche Substandardwohnung im Wohnungseigentum erwirbt und dann aus eigener Kraft diese Wohnung in einen bewohnbaren Zustand bringt.

Was ist denn der Vorteil gegenüber der Variante, dass er eine Mietwohnung erwirbt und diese dann herrichtet? – Der Vorteil besteht darin, dass er an der selbst geschaffenen Wertschöpfung partizipieren kann. Er kann zum Beispiel eine – von Ihnen so geliebte – Mietwohnung haben und kann daneben eine Substandardwohnung erwerben, kann sie für seine Familie herrichten und hat dann eine ordnungsgemäße Eigentumswohnung, die er später verkaufen oder vererben kann.

Diese Wertschöpfung, diese Wertvermehrung, kommt ihm zu. Ich sehe darin keinen Nachteil, und zwar insbesondere als Praktiker sehe ich keinen Nachteil. Ich verstehe nicht, warum Sie unbedingt der öffentlichen Wirtschaft den Vorteil geben, indem Sie sagen: Das muss die Gemeinde herrichten, das muss die Genossenschaft herrichten, und Sie sind auch dagegen, dass es etwa Herr Prinzhorn herrichtet. (Bundesrätin Schicker: Das habe ich nicht gesagt, da muss ich eine tatsächliche Berichtigung machen!) – Nun, ich habe es so verstanden.

Also ich persönlich – gleichgültig, wie Sie es gemeint haben – sehe keinen gravierenden Unterschied. Es kann natürlich sein, wenn jemand, zum Beispiel eine Genossenschaft, diese Wohnungen herrichtet, dass dann der Käufer, der diese Wohnung kauft, mehr dafür bezahlen muss, als er selbst bezahlen hätte müssen, wenn er sie selbst hergerichtet hätte. Daher gebe ich eher dem Erwerb der Substandardwohnung durch einen Privaten den Vorteil, wenn er sie selbst herrichten kann.

Sie bringen daher, so denke ich, die guten Absichten des Gesetzgebers nicht ins Wanken, und Sie erzeugen bei mir heute auch kein schlechtes Gewissen mit Ihren Argumenten, weil dieses Gesetz nunmehr Varianten anbietet, die für alle Vermögensverhältnisse und für alle Absichten entsprechende Einrichtungen bietet, die bisher nicht zur Verfügung gestanden sind.

Ich bedanke mich auch bei Frau Bundesrätin Wimmler, die die Vorteile des Gesetzes sehr plastisch ausgeführt hat, und auch für die fachlichen Ausführungen des Herrn Bundesrates Dr. Aspöck, die erkennen haben lassen, dass man auch aus anderer Sicht, wenn man es praktisch sieht, diesem Gesetz zustimmen kann.

Es ist wirklich sehr bedauerlich, dass dieser Abänderungsantrag eigentlich nur wegen seiner Schnelligkeit desavouiert wird. Inhaltlich finden unsere Beamten daran nichts. Ich möchte noch die Namen der beiden Beamten erwähnen, die da tätig waren: Dr. Stabentheiner und Dr. Schernthanner haben wieder einmal gezeigt, dass sie echte Experten des Wohnungsrechtes sind, und von diesem Expertenwissen profitiert die Bevölkerung dann, wenn Sie diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.59

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Maria Grander. Ich erteile ihr das Wort.

13.00

Bundesrätin Maria Grander (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Das neue Wohnungsrecht ist ein mutiges Werk, so möchte ich sagen, nachdem ich selbst seit 1992 als Obfrau des Wohnungsausschusses in meiner Gemeinde arbeite.

Es ist ein großes Reformwerk gelungen, und obwohl man jetzt von Lobbyismus redet, ist es meiner Meinung nach ein guter Kompromiss. Einerseits wird der Zugang für alle zum gemeinsamen Wohnungseigentum erleichtert, andererseits werden Regelungen geschaffen, die den Bedürfnissen der Eigentümer gerecht werden und ihre Position stärken. Zusätzliche Anforderungen sind, die Lesbarkeit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der gesetzlichen Rege


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