Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 81

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Ich habe mir damals erlaubt zu sagen: Das habe ich schon von vielen Ministern gehört, und ich glaube es nicht, dass solch ein Gesetz kommen wird. – Der Herr Minister hat Wort gehalten, das Gesetz liegt da, und es ist auch ein Gesetz, das in einigen Bereichen durchaus positive Ansätze enthält. Es drängt nämlich einen Bereich zurück, und zwar jenen der Sozialpartner, die bei jenem Ereignis, das zum Auslöser dieses Gesetzes wurde, nicht gerade eine glückliche Figur abgegeben haben. Österreich ist aber ein Land, das in seinem Medienmarkt ausschließlich mit Marktbeherrschung konfrontiert ist – egal, ob das jetzt bundesweite Marktbeherrscher oder Konzerne sind oder ob das regionale Marktbeherrscher sind, wobei mitunter die regionalen Marktbeherrscher derzeit in der Realität am regionalen Markt sogar noch eine größere Wirksamkeit haben als bundesweite Marktbeherrscher.

Zu den Verbesserungen gehört sicherlich auch die Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten von Enflechtungsmaßnahmen im Falle eines Missbrauchs.

Ich verstehe allerdings nicht, warum nur Amtsparteien – das Bundeskartellamt oder die Wettbewerbsbehörde – die Prüfung von Zusammenschlüssen beantragen können. Was ich noch weniger verstehe, liebe Kollegen auch von der Sozialdemokratie, ist, warum ausschließlich die Arbeiterkammer die Interessen der KonsumentInnen vertritt. Das ist Geschichte! Wenn man das an dem Punkt betrachtet, der zur Auslösung dieses Gesetzes führte, dann stand wohl die Arbeiterkammer damals in einem beschämenden Licht da. Dieses Gesetz aber macht bei der Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle wiederum die Arbeiterkammer – ausgerechnet die Arbeiterkammer, die schon eine so seltsame Rolle gespielt hat – zum Vertreter der Interessen der KonsumentInnen. Es gibt heute doch neue Vereinigungen verschiedenster Art, die die Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten vertreten, und denen hätte man eine erweiterte Antragsmöglichkeit einräumen müssen.

Trotzdem wurde allein die Arbeiterkammer mit diesem Recht ausgestattet. – Sie alle kennen das Urteil des Kartellgerichts und wissen, dass eine Richterin zu 90 Prozent auf der Seite argumentiert hat, warum man einen solchen Zusammenschluss nicht bewilligen dürfte, und dann in den letzten 10 Prozent nüchtern festgestellt hat: Aber die beiden Sozialpartner wollten es nicht so. – Das heißt, die gerichtliche Entscheidung wurde hier "overrolled" – und das sollte hier und jetzt nicht zur Verleihung eines "Ordens" für die Arbeiterkammer dadurch führen, dass sie erneut mit dem alleinigen Antragsrecht ausgestattet wird.

Medienfreiheit und Medienvielfalt sind in einer Demokratie von ganz besonderer Bedeutung. Deshalb ist es auch notwendig, dem wirtschaftlichen Wettbewerb in einer Weise zu begegnen, die darin besteht, dass man sagt: Hier kann nicht nur die Kraft des freien Markts wirken, weil nämlich dann die Medienvielfalt untergeht. – In diesem Zusammenhang ist ein Kartellrecht von ganz besonderer Bedeutung.

Dieses Kartellrecht – und das, Herr Bundesminister, muss, bei allen positiven Bemühungen, die im Zusammenhang mit diesem Gesetz unternommen wurden, angemerkt werden – zielt auf eine noch konservative Sicht des Kartellrechts oder der Definition des Missbrauchs ab, indem nämlich nur wettbewerbsbezogene, wirtschaftliche Missbräuche geahndet werden sollen. Dass das wichtig ist, Herr Bundesminister, darüber sind wir alle uns hier in diesem Haus einig. Aber es gibt darüber hinaus auch noch verschiedene andere Arten von Missbräuchen, die wir feststellen:

Zum einen bestehen diese darin, dass die marktbeherrschenden Konzerne natürlich auch einen Missbrauch als Arbeitgeber betreiben können, nämlich wenn sie allein einen Markt, zum Beispiel eines Bundeslandes, auch als Arbeitgeber beherrschen.

Das Zweite ist, dass der Missbrauch auch in der wirtschaftlichen Ausnützung der publizistischen Macht bestehen kann, auch hinsichtlich der eigenen Stellung.

Wir hätten uns dringend gewünscht, dass nicht nur der wettbewerbsbezogene wirtschaftliche Missbrauch geahndet wird, sondern – pro futuro und in einem neuen Licht gesehen – auch jener der Arbeitgeberrolle und auch jener der publizistischen Machtausnützung.


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