Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 80

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz – WettbG) erlassen und das Kartellgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden (1005 und 1047/NR sowie 6612 und 6618/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz – WettbG) erlassen und das Kartellgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Anna Schlaffer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Anna Schlaffer: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz – WettbG) erlassen und das Kartellgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden. (Präsidentin Pühringer übernimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stefan Schennach. – Bitte.

13.41

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es ist nicht so, dass ich mich deshalb als einziger Kontraredner gemeldet habe, damit ich einmal aus dem Windschatten von Herrn Aspöck trete. Das ist nicht der Fall, sondern .... (Bundesrat Dr. Böhm: Der SPÖ!) Auch das nicht, wobei ich neugierig bin, die Argumente der SPÖ zu hören, auf Grund deren sie diesem Gesetz letztlich doch zustimmt, was ich nicht verstehe. – Das zum einen, aber so ist es eben.

Das Gesetz erinnert ein bisschen an die Tradition, gegen die die Freiheitliche Partei so lange aufgetreten ist, an diesen rot-schwarzen Doppelproporz, den man herstellt, indem man Dinge verdoppelt. Jetzt bekommen wir ein Bundeskartellamt und eine Wettbewerbsbehörde, das eine in einem schwarzen Ministerium, das andere in einem blauen, zumindest blau zuordenbaren. – Das ist einmal eine Sache, die hier besonders auffällt.

Zweiter Punkt: Erlauben Sie mir, als Mediensprecher meiner Partei doch vor allem auf den Bereich der Medienpolitik einzugehen. Letztlich gingen die Initiativen zu dem neuen Kartellgesetz doch von jenen denkwürdigen Erlebnissen und Ereignissen aus, in deren Folge der Herr Minister sagte: Jetzt machen wir ein Kartellgesetz, das seinen Namen auch verdient!


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