Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 79

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anderen Materien einfordern würden. Da habe ich nämlich oft das Gefühl, dass die SPÖ eher eine Zwangsbeglückung vorzieht, als den Menschen Autonomie und ein freies Wahlrecht zuzugestehen. Da würde ich mich freuen, wenn Sie das Wahlrecht, das Sie in diesem Fall für den Hausbesorger gefordert haben – und dafür haben Sie moniert –, auch bei anderen Materien zum Tragen kommen lassen würden. Ich werde Sie daran erinnern! (Ruf bei der SPÖ: Nicht vergessen! Wir werden Sie daran erinnern! – Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ.)

Ich darf abschließend noch einmal die wichtigsten Bereiche hervorheben, für die dieses Gesetz steht, weshalb wir dieser Novelle natürlich auch sehr gerne zustimmen werden.

Erstens: die Lesbarkeit und die Vereinfachung des Gesetzes. Ich wiederhole es noch einmal: Das ist etwas so Besonderes, dass man es immer wieder unterstreichen muss, dass man hier erstmals einen Minister gefunden hat, der die Leute nicht "dumm sterben lassen" will, sondern mündige Menschen aus ihnen machen möchte, die selbst in der Lage sind, ein Gesetz zu verstehen, ohne dass sie irgendeine Institution oder einen Anwalt zu Hilfe rufen müssen.

Weiters ist durch dieses Gesetz ein besserer Zugang zum Wohnungseigentum gewährleistet, und es ist auch der Kreis derer, die Wohnungseigentümer werden können, größer geworden.

Es ist mit diesem Gesetz ferner eine Verwaltungsvereinfachung erfolgt und eine bessere Kontrolle des Verwalters ermöglicht worden. Auch das ist etwas Wichtiges.

Letztlich ist mit dieser Novelle auch etwas bewirkt worden, was Ihnen auch wichtig sein müsste: Es haben nunmehr auch sozial schwächere Menschen, egal in welchen Branchen sie tätig sind, egal in welchem Alter sie sind, die Möglichkeit, wenn sie selbst ein bisschen Hand anlegen, Eigentum zu erwerben.

Der letzte, aus meiner Sicht ebenfalls wichtige Punkt, den ich auch bereits angesprochen habe, ist: Mit dieser Gesetzesnovelle haben wir einen Schritt in Richtung Autonomie und Selbstbestimmung der Menschen gesetzt, und ich meine, dass wir damit am richtigen Weg sind, wenn wir die Menschen in Zukunft weniger von oben herab mit irgendetwas beglücken, sondern ihnen die Chance geben, Eigentum zu erwerben, wenn sie es wollen – oder eben in einer Substandard-Mietwohnung zu bleiben, wenn sie diese nicht erwerben wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.38

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz über das Wohnungseigentum.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Wohnungseigentumsbegleitgesetz 2002.


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