Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 78

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Dinge, die in der Verfassung stehen, natürlich auch einen hohen Rang haben und dass sich die anderen Gesetze nach diesen Verfassungsbestimmungen auszurichten haben.

Ein Punkt, der für mich wichtig ist – und das ist immer wieder zu betonen, weil ich das als einzigartig und auch für richtig empfinde –, ist die Tatsache, dass man mit diesem Gesetz erstmals ein Gesetz lesbarer, nachvollziehbarer und anwendungsfreundlich macht. Ich hebe das ganz bewusst hervor, weil ich mit Mietrechtsgesetzen zu tun gehabt habe und auch in anderen Gesetzestexten schon gelesen habe. Die Gesetzesmaterie ist doch, bitte, über Jahrzehnte immer komplizierter geworden! Das müssen Sie doch zugestehen! Aber dafür kann die freiheitliche Fraktion nichts, sondern dafür sind andere Parteien verantwortlich gewesen, indem sie zumindest fahrlässig geduldet haben, dass die Gesetzesmaterie immer komplizierter wurde. Und das, finde ich, ist eine Zumutung für den Bürger, für den wir alle eigentlich da sein wollen.

Daher empfinde ich es als einen großen Quantensprung, dass dieses Gesetz einmal auf die Anwenderfreundlichkeit hin überprüft wurde und dass man sich derer besonnen hat, für die es eigentlich gemacht wurde: für jene Leute, die es lesen sollen und die sich keinen Anwalt oder Steuerberater leisten wollen und können.

Das heißt also: Gesetze müssen nicht nur von denen, die sie machen, verstanden werden, sondern auch von denen, die sie anwenden müssen. Diesem Erfordernis wurde – das haben wir gesehen – in diesem Gesetz Rechnung getragen, und das ist ein mutiger und richtiger Schritt. Ich freue mich auch, dass wir hier einen Minister haben – das sage ich jetzt wirklich ehrlich –, der das versteht und der weiß, wie schwierig es ist, mit Gesetzen zu arbeiten, die man sogar als Fachmann schwer deuten kann. Daher bin ich froh, dass wir einen Minister haben, der in seinem früheren Beruf Rechtsanwalt war, weil er diese Probleme von der Praxis her sieht.

Zur Eigentümerpartnerschaft brauche ich nicht mehr viel zu sagen. Sie alle haben gesagt, dass das etwas Positives ist. Dem kann ich mich nur anschließen. Ich sehe natürlich auch nicht nur homosexuelle Partnerschaften als Nutznießer dieser neuen Regelung – wiewohl auch diese sie sein werden –, sondern glaube, dass es vorwiegend Erbengemeinschaften sein werden. Wie bereits von Kollegen Reisenberger dargelegt wurde, so halte auch ich es für richtig, dass jemand, der zwei Kinder hat und eine Wohnung vererbt, zumindest davon ausgehen kann, dass es da im Nachhinein keine Streitereien geben wird – hoffentlich keine, denn ausschließen kann man solche natürlich nie.

Die anderen Vorteile wurden eigentlich schon erwähnt; ich möchte sie nur noch kurz in Schlagworten anreißen. Sie bestehen darin, dass es jetzt Anfechtungsmöglichkeiten von Beschlüssen bei Eigentümergemeinschaften gibt, dass es aber auch Vorgaben für die Verwaltung gibt, die nachvollziehbar und überprüfbar sind und die auch die lange Bestellung ein bisschen einschränken. Sie haben das bereits erwähnt. Auch darin bin ich Ihrer Meinung. Ich finde, das ist ein richtiger Weg.

Weiters glaube ich – und das wundert mich auch, dass das von der Opposition zu wenig beachtet wurde –, dass es ein Riesenerfolg ist, dass die Mischhäuser wegfallen. Ich kann Ihnen auch aus der Praxis sagen: Man findet schon fast keinen Verwalter mehr, der ein Mischhaus verwalten wollte. Jeder Verwalter hat gesagt: Hände weg von solchen Mischhäusern! Das war eine große Problematik und hat letztlich natürlich dann auch oft zu einer Erhöhung von Verwaltungskosten, zu einer Verteuerung der Verwaltung geführt, weil man überhaupt nur einen Verwalter in der Stadt gehabt hat, der so etwas gemacht hat.

Der Wegfall dieser Mischhäuser ist also sicher ein großer Vorteil, und in diesem Zusammenhang muss all den Beamten und auch den Experten, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben, Dank ausgesprochen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Bundesrates Ing. Franz Gruber. )

Das Thema Hausbesorger möchte ich nicht mehr zur Gänze besprechen, das würde zu weit führen. Aber es würde mich freuen, Herr Reisenberger, wenn Sie das Wahlrecht auch in


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