Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 97

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Die Berichterstattung über die Punkte 7 und 8 hat Herr Bundesrat Ing. Klamt übernommen. – Bitte.

Berichterstatter Ing. Gerd Klamt: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen vor. Ich verzichte daher auf die Verlesung und stelle folgenden Antrag:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz – KflG) geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich verzichte daher auf die Verlesung und stelle folgenden Antrag:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Grasberger. – Bitte, Herr Bundesrat.

14.49

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte hier nur einige Sätze zum Eisenbahngesetz einbringen, weil es mir wesentlich erscheint, dass gerade dieses Gesetz für die Modernisierung der österreichischen Hochleistungsstrecken im Sinne des europäischen Konzeptes, nämlich der europäischen Richtlinie von 1996 herangezogen wird.

Ich hatte vor einigen Jahren die Gelegenheit, mich persönlich von der Effizienz einer Hochleistungsbahn zu überzeugen. Ich hatte diese Gelegenheit bei der Benützung des – sicherlich auch Ihnen vom Begriff her bekannten – TGV auf einer Strecke in Frankreich und habe dabei selbst erlebt, wie ein moderner Bahnbetrieb die Menschen beeindrucken kann und wie die Menschen diesen modernen Bahnbetrieb – so er geschaffen ist – auch tatsächlich – ich möchte fast sagen in überfüllten Waggons – als Angebot annehmen.

Wir in Österreich werden jetzt ähnlich wie in anderen EU-Mitgliedstaaten diese Richtlinie von 1996 in nationales Recht umsetzen. Das Ziel hiebei ist, dass in der gesamten Europäischen Union verschiedene technische Parameter aufeinander abgestimmt werden. Auf meine Frage, die ich in der Ausschusssitzung an die Vertreter des Bundesministeriums für Infrastruktur gerichtet habe, wurde mir ein technisches Detail mitgeteilt, nämlich die Abstimmung des Schienenabstandes bei HL-Strecken innerhalb der EU.

Als Vertreter des Bundeslandes Niederösterreich freut es mich, hier auch sagen zu können, dass als ein wesentlicher Schritt der Ausbau der Westbahn schon im Sinne dieses Gesetzes erfolgt. In Niederösterreich ist mittlerweile ein Streckenabschnitt von mehr als 67 Kilometern von der HL-AG fertig gestellt worden. Ein wesentlicher Abschnitt fehlt noch: Das ist der Abschnitt zwischen St. Pölten und unserer Bundeshauptstadt Wien, und rund 27 Kilometer sind derzeit im Bau.


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