Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 96

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Meine Fraktion wird daher dieser Novelle, die einen Markstein der Justizreform in Österreich bildet, mit voller Überzeugung zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.45

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenzrechtseinführungsgesetz, die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, das Finalitätsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, die Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Grundbuchsgesetz, das Grundbuchsumstellungsgesetz und das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (960 und 1058/NR sowie 6621/BR der Beilagen)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz – KflG) geändert wird (Kraftfahrliniengesetz-Novelle 2001) (961 und 1059/NR sowie 6622/BR der Beilagen)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir kommen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird und

die Kraftfahrliniengesetz-Novelle 2001.


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