Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 108

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12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz und das Bundesfinanzgesetz geändert wird (1040/NR sowie 6611/BR und 6626/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

Kunjunkturbelebungsgesetz 2002 und

ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz und das Bundesfinanzgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 11 und 12 hat Frau Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann übernommen. Bitte um die Berichte.

Berichterstatterin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Bundessozialämtergesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2002), zur Kenntnis.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich brauche ihn daher nicht vorzulesen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich Ihnen den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz und das Bundesfinanzgesetz geändert wird, zur Kenntnis.

Dieser Bericht liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Hoscher. – Bitte.

15.33

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Landespartei ... Entschuldigung, Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über spezielle wie auch grundsätzliche Fragen der Wirtschaftspolitik diskutieren ... (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer. ) – Diskutieren wir nachher darüber! Wenn du zu uns kommen möchtest, gerne. (Bundesrat Freiberger: Bei uns gibt es eine Aufnahmsprüfung!)

Wenn wir heute über diese Fragen der Wirtschaftspolitik diskutieren können – leider nicht am Beginn der Tagesordnung, wie es ursprünglich geplant war, aber dieses Mal doch zumindest zu vernünftiger Zeit für ein Wirtschaftsthema –, so tun wir das in einem Umfeld, das nach wie vor international von hoher Unsicherheit geprägt ist.


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