Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 107

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Die heute zu beschließenden Satzungsänderungen betreffen im Wesentlichen drei Punkte: erstens die Öffnung der Union für den privaten Sektor, zweitens die Finanzen der Union und drittens Struktur- und Organisationsfragen.

Zu Punkt eins, zur Öffnung für den privaten Sektor: Die Satzung wird dahin gehend erweitert, dass die Teilnahme von Rechtsträgern und Organisationen zu fördern ist. Rechtsträger sind auch private Betreiber von Telekommunikationsnetzen sowie Hersteller und auch andere Organisationen, die mit dem Fernmeldewesen befasst sind.

Zu Punkt zwei, zu den Finanzen der Union: Bis jetzt haben die Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion den Höchstbetrag aller Ausgaben für den Finanzzeitraum beschlossen. Neu ist nun, dass ab jetzt die Obergrenze für die Höhe der Beitragseinheit festgelegt wird. Der Etat wird daher nicht mehr von der Ausgabenseite bestimmt, sondern von der Einnahmenseite – eine Weisheit, die sich auch die österreichischen Finanzminister der letzten dreißig Jahre zum Leitsatz hätten nehmen sollen. Durch dieses Verfahren soll sichergestellt werden, dass nur solche Projekte realisiert werden, für die auch entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

Zu Punkt 3, Struktur- und Organisationsfragen: Die Konferenzen sollen nicht alle zwei Jahre einberufen werden, sondern es kann auch ein Zeitraum von drei Jahren gewählt werden. Die Zahl der Mitglieder kann erhöht werden. Sie darf aber 6 Prozent der Mitgliederanzahl nicht übersteigen. Die Zahl der Mitgliedstaaten des Rates wird von der Konferenz festgelegt.

Die Änderungen, meine Damen und Herren, sind schon wegen des darin gezeigten Sparwillens zu befürworten. Meine Fraktion wird dieser Änderung auch zustimmen (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.30

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Ich nehme an, auch die Berichterstattung wünscht nicht das Wort.

Die Debatte ist geschlossen.

Daher kommen wir zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Bundessozialämtergesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2002) (977 und 1039/NR sowie 6610/BR und 6625/BR der Beilagen)


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