Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 106

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10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2002 betreffend Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992), geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kioto 1994) samt Anlage; Von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) angenommene Änderungen samt Anlage, Erklärungen und Vorbehalte (873 und 1057/NR sowie 6624/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung: Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992), geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kioto 1994) samt Anlage; Von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) angenommene Änderungen samt Anlage, Erklärungen und Vorbehalte.

Die Berichterstattung hat wieder Herr Bundesrat Ing. Klamt übernommen. – Bitte.

Berichterstatter Ing. Gerd Klamt: Frau Präsidentin! Herr Minister! Hoher Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2002 betreffend Änderungsurkunde zur Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten samt Anlage; Von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten angenommene Änderungen samt Anlage, Erklärungen und Vorbehalte.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich verzichte daher auf die Verlesung und bringe folgenden Antrag:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Lindinger. – Bitte.

15.27

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Bernd Lindinger (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Zur Beschlussfassung stehen heute die Änderungen der Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion an. Als einziger Redner zu diesem Punkt weiß ich, dass die Materie etwas spröde ist, und ich möchte deswegen jetzt auch nicht unbedingt von den Dingen sprechen, die ich vielleicht aus meiner beruflichen Praxis weiß und die sicher etwas schwieriger nachzuvollziehen sind.

Die Internationale Fernmeldeunion ist eine sehr alte Institution. Sie wurde 1865 als Welttelegraphenverein gegründet. Österreich war eines der damaligen Gründungsländer. Wenn man bedenkt, wie lange das zurückliegt! 1865 ging gerade der amerikanische Bürgerkrieg zu Ende, und es war dies 27 Jahre vor der Gründung zum Beispiel einer unserer renommiertesten Telefonfabriken, der Firma Kapsch. So lange sind diese Konstitutionen schon in Geltung.

Die zu beschließenden Satzungen regeln die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Telekommunikation und legen den für die internationalen Telekommunikationsdienste notwendigen Rahmen fest. Wie Sie wissen, gibt es keine andere Technologie, die sich in den letzten Jahren weltweit so schnell entwickelt und geändert hat wie die Telekommunikation. Wer sich zurückerinnert an die Zeit vor zwanzig Jahren, glaubt nicht, dass das noch das Gleiche ist. Was etwa gleich geblieben ist, ist der Telefonhörer, alles andere dazwischen ist völlig anders geworden.

Die Telefonie war ehedem ein Monopol, aber die fortschreitende Liberalisierung hat auch einen immer größer werdenden Einfluss privater Anbieter zur Folge gehabt. Diesen neuen Anforderungen muss auch der internationale Fernmeldevertrag nun gerecht werden.


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