Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 43

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leider nur teilweise eingebaut worden sind oder von denen wesentliche Teile nicht enthalten sind.

Ein paar Punkte dazu. Es ist schon verstärkt die Frage der Kosten für den Führerschein angesprochen worden. Er ist absolut zu teuer, das muss man immer wieder dazusagen. Störend ist, dass es in den Bundesländern so unterschiedlich gehandhabt wird. Was den ländlichen Bereich anlangt, so hat der Führerschein durch das Fehlen von öffentlichen Verkehrsmitteln natürlich eine ganz andere Bedeutung, und daher ist er auf dem Land auch wichtiger als in den Gegenden, wo diese Angebote vorhanden sind.

Wichtig sind – auch solche Punkte sind dabei – die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsschwerpunkten, die hier getroffen werden. Weiters werden Maßnahmen ergriffen, die für eine technische Verbesserung von Kraftfahrzeugen sorgen werden, was ebenfalls ein wesentlicher Punkt ist. Wichtig ist auch, dass die Voraussetzungen für die Verbesserung der Rechtsvorschriften betreffend sicheres Verhalten der Verkehrsteilnehmer geschaffen werden.

Durchaus positiv ist auch, dass zur Frage des Drogenmissbrauches im Straßenverkehr ein Unterausschuss eingesetzt worden ist. Ich meine, dass das wirklich von ganz großer Bedeutung ist und nicht unterbewertet werden soll.

Es ist in Zukunft auch möglich, dass Hebammen die Möglichkeit haben, mit Blaulicht Einsätze zu fahren, wenn sie zu Geburten müssen. Das trägt sicher zur Verkehrssicherheit bei.

Die Strafe bei Nichtanlegen von Gurten ist durchaus gerechtfertigt, keine Frage, die Unfallzahlen zeigen, wie wichtig diese Maßnahme ist.

Unerklärlich allerdings ist für mich zum Beispiel die neue Regelung hinsichtlich der Probekennzeichen, die Verlängerung der Gültigkeit auf 72 Stunden beziehungsweise drei Tage. Ich verstehe das nicht ganz, weil damit eigentlich eine ganz andere Situation geschaffen wird, auch für jene, die Leihwagenfirmen betreiben. Das betrifft nicht nur die Klein-LKW, sondern auch die LKW selbst.

Zur Verländerung der Bundesstraßen muss man bemerken, dass es zeitweise für die Kraftfahrer sehr schwierig ist, wenn sie abgefräste Fahrbahnflächen befahren müssen. Das ist nicht nur eine Lärmbelästigung, sondern auch eine Belastung für alle, die dort fahren, und bedeutet auch eine zusätzliche Gefahr. Es muss da jedenfalls etwas getan werden, und es darf durch eine Verländerung zu keiner Verschlechterung der Verkehrssicherheit kommen.

Schon bei verschiedenen Gelegenheiten habe ich immer wieder die Frage der Gefahrenguttransporte angesprochen. Auch jetzt möchte ich das tun. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine EU-Anpassung, das ist schon richtig, aber wir können aus dem Grund nicht zustimmen, weil die Verantwortung vom Unternehmer, vom Beförderer, vom Absender auf den LKW-Lenker abgeschoben wird. Wir meinen, dass dies der falsche Weg ist. Es muss die Verantwortung bei diesem Personenkreis bleiben. Es ist der Gefahrenguttransport eine zu große Gefahr für alle, die an diesen Straßen wohnen, für alle, die auf diesen Straßen unterwegs sind, und daher muss die Verantwortung wirklich gemeinsam getragen werden.

Herr Bundesminister! Nur eine Bemerkung: Sie waren in Tirol, und Sie waren in Salzburg und haben dort die Transit- und Verkehrssicherheitsproblematik besprochen. Es wäre sicher gut und wichtig, wenn man das in Oberösterreich auch tun würde, denn die hohe Verkehrsfrequenz auf der Brenner Autobahn ist zwar gegeben, aber Sie wissen, dass der Autobahnübergang Suben bereits eine höhere Frequenz aufweist und sicherlich durch die künftigen Maßnahmen, wenn die Autobahn Simbach – Suben geschlossen wird, noch einmal eine Verstärkung erfahren wird. Und wenn sich dann der Verkehr aus Tschechien über unser Gebiet bewegt, wird sich diese Frequenz nochmals erhöhen. Das ist wirklich eine große Problematik, die sich da für uns abzeichnet.


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