Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 42

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

die vom Kuratorium für Verkehrssicherheit und von vielen Experten im Rahmen des nationalen Verkehrssicherheitsprogrammes ausgearbeitet wurden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.07

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ager. – Bitte.

14.07

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Lieber Herr Bundesminister! Der Beschluss des Nationalrates vom 17. April betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967, die 3. und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle sowie die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden, sowie der Beschluss des Nationalrates vom 17. April betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein geändert wird (5. Führerscheingesetz-Novelle), also die beiden Punkte 4 und 5 sind wichtige Bestandteile für die Verkehrssicherheit in unserem Lande. Ich möchte Ihnen ein paar Dinge aufzählen: die Harmonisierung der internationalen Gefahrengutbestimmungen, die Einrichtung eines Unterausschusses zum Thema Drogen im Straßenverkehr, die Erhöhung der Strafen für Gurtenmuffel als erzieherische Maßnahme, eine 2prozentige Toleranzgrenze für die Wirtschaft bei Überladungen von LKWs – da sind die Witterungseinflüsse, zum Beispiel bei Holz und Sand, wenn da vorher schon beladen wird, sehr wichtig – und die neuen Richtlinien für die Autobusse. Lieber Herr Minister! Das war ein wichtiges Thema in Tirol, und zwar bezüglich Tourismus. Die Busse waren um 30, 40 Zentimeter zu lang. Daher hatten wir große Probleme. Es mussten Leute umsteigen, und bis zum Brenner musste beispielweise mit zwei Bussen gefahren werden. Das wurde schnellstens beseitigt. Vielen herzlichen Dank dafür. Das ist auch ein Beispiel für die neue Art der Regierung, dass solche Dinge schnell gemacht werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das vorliegende Paket ist in meinen Augen ein Meilenstein im Hinblick auf mehr Verkehrssicherheit. Im Gegensatz zu meinem Vorredner möchte ich sagen, ich glaube, wir können so viele Gesetze schaffen, wie wir wollen. Dies wird sich nicht durch die Zahl der Verkehrstoten dividieren lassen. Das wäre eine Milchmädchenrechnung, die mit Sicherheit nicht aufgeht.

Noch kurz zur Führerscheingesetz-Novelle: Das Thema Mehrphasenausbildung ist vorbesprochen worden und kommt als eigene Vorlage dann ins Parlament. Der Psycho-Test für Mopedfahrer, der für Jugendliche immer wieder ein Horror war, wurde abgeschafft. Von den Landeshauptleuten werden Fahrschulinspektorate eingerichtet. Es wird größeres Augenmerk auf einen eigenen Fahrschulplatz zum Üben, zum Üben des Einparkens abseits der Verkehrshektik gelegt. Das ist also auch alles Themen, die einen Beitrag zu mehr Sicherheit darstellen.

Auch ich möchte betonen, dass ich in der letzten Zeit sehr viel mit betroffenen Fahrschulen gesprochen habe. Darum habe ich mich auch heute bemüßigt gefühlt, hier über die Fahrschulen zu reden, die normalerweise nicht mein Thema sind. Die Branche ist zufrieden mit diesem Gesetz, hat keine nennenswerten Einwendungen, und das ist, wie wir immer wieder feststellen, normalerweise nicht üblich, die Begehrlichkeit ist sehr groß. Bei diesem Gesetz war das aber nicht der Fall.

Meine Fraktion wird diesem Gesetz gerne zustimmen, und ich hoffe, dass das auch die Sozialdemokratische Partei machen wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.11

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gstöttner. – Bitte.

14.11

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es gab schon eine Reihe von Punkten, die aufgezählt worden sind, ich möchte noch ein paar herausgreifen. Nach unserer Ansicht hat es eine Reihe von Vorschlägen und Forderungen zur Änderung des Führerscheingesetzes und auch zur KFG-Novelle gegeben, die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite