Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 41

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Text des Ausschussberichtes liegt Ihnen vor. Ich beschränke mich auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich erstatte Ihnen weiters den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) geändert wird (5. Führerscheingesetz-Novelle).

Auch hier liegt Ihnen der Text des Ausschussberichtes vor. Ich beschränke mich auch in diesem Fall auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Professor, für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die, wie gesagt, über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Binna. – Bitte.

14.04

Bundesrat Theodor Binna (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Von Bundesministerin Forstinger vor mehr als einem Jahr als großes Verkehrssicherheitspaket angekündigt wird die vorliegende Gesetzesänderung keinesfalls in der Lage sein, die hochgesetzte Zielsetzung von damals, nämlich eine Halbierung der Zahl der Verkehrstoten in den nächsten zehn Jahren, zu erreichen.

Von einem eigentlichen Verkehrssicherheitspaket, das zielorientiert und konsequent die Hauptunfallsursache bekämpft und gezielt Maßnahmen gesetzlich umsetzt, kann bei dieser Vorlage nicht gesprochen werden. Dies betrifft vor allem die Mehrphasenausbildung beim Führerschein, die in diesem Paket zunächst enthalten war, aber dann wieder herausgenommen wurde. Es ist leider nicht gelungen, die Führerscheinausbildung effizienter, rationeller und auch preislich günstiger zu gestalten.

So ist zum Beispiel eine ganz wesentliche Frage, die gerade junge Menschen sehr betrifft, nämlich die Kosten für den Führerschein, hier überhaupt nicht angesprochen worden. Das ist wichtig, weil man weiß, dass ein durchschnittliches Monatsgehalt ausgegeben werden muss, um einen B-Führerschein zu erwerben. Es gibt auch große regionale Unterschiede. In Wien kostet ein Führerschein zum Beispiel zirka 11 000 S, in Salzburg bis zu 20 000 S. Die Führerscheinausbildungskosten sind in Österreich auch im Vergleich mit dem benachbarten Ausland doch bedeutend überhöht.

Es gibt sicherlich auch Positives zu vermerken. Es wurde gerade für die Jugend eine Erleichterung dadurch geschaffen, dass die verkehrspsychologische Untersuchung wegfällt und Fahrprüfungen in Zukunft bei der Behörde abgelegt werden können, in deren Sprengel die Fahrausbildung absolviert wurde.

Bedauerlich ist aber wiederum, dass neuen Fahrschulen der Marktzutritt nicht erleichtert wurde.

Ich möchte zu dieser Vorlage, die jetzt diskutiert wird, klarstellen, dass die sozialdemokratische Fraktion dem so genannten Verkehrssicherheitspakt ihre Zustimmung nicht geben wird.

Herr Bundesminister! – Der zuständige Bundesminister ist leider nicht anwesend. – Ich ersuche Sie, setzen Sie rasch die wirklich notwendigen Maßnahmen im Bereich der Beseitigung von Unfallhäufigkeitsschwerpunkten, der technischen Verbesserung von Kraftfahrzeugen und der Verbesserung der Rechtsvorschriften betreffend ein sicheres Verhalten der Verkehrsteilnehmer,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite