Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 40

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nicht alles bis auf die letzte Kommastelle messen, wägen und zählen. Aber von dieser Ausnahme abgesehen bin ich überzeugt, dass das Eich- und Vermessungswesen auch in Zukunft präzise und gewissenhaft durchgeführt wird. Wir Freiheitlichen stimmen dieser Vorlage natürlich zu. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.01

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke vielmals.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstattung wünscht auch kein Schlusswort.

Da wir auch beschlussfähig sind, kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (21. KFG-Novelle), die 3. und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle sowie die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (1032, 550/A und 1081/NR sowie 6635/BR der Beilagen)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 2/1998, BGBl. I Nr. 94/1998, BGBl. I Nr. 134/1999, BGBl. I Nr. 25/2001, BGBl. I Nr. 112/2001 und BGBl. I Nr. 32/2002) geändert wird (5. Führerscheingesetz-Novelle) (1033 und 1082/NR sowie 6636/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (21. KFG-Novelle), die 3. und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle sowie die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden und

die 5. Führerscheingesetz-Novelle.

Die Berichterstattung über die Punkte 4 und 5 hat Herr Bundesrat Dr. Böhm übernommen. – Bitte, Herr Professor.

Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich erstatte Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (21. KFG-Novelle), die 3. und 4. Kraftfahrgesetz-Novelle sowie die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden.


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