Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 39

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.

13.56

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Heute wird ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz und das Akkreditierungsgesetz geändert werden, beschlossen. Zielsetzung dieses Gesetzes ist es einerseits, europäischen Rechtsbestand in das österreichische Recht zu übernehmen, und andererseits, dafür zu sorgen, dass es zu einer Harmonisierung des Maß- und Eichgesetzes mit dem Akkreditierungsgesetz kommt. Im Prinzip ist das völlig in Ordnung.

Leider wurde bei dieser Gesetzesänderung der konsumentenrechtliche Aspekt unserer Meinung nach viel zu wenig beachtet. Uns geht es vor allem darum, gerade aus konsumentenpolitischer Sicht stärker für Kontrollen zu sorgen, auch deshalb, weil wir wissen, dass es in vielen Bereichen Missstände gibt. Der Konsument, die Konsumentin muss sich sicher sein, dass die Mengenangaben auch mit dem tatsächlichen Inhalt übereinstimmen.

Untersuchungen der Arbeiterkammer zeigen immer wieder, dass bei Überprüfungen weniger enthalten ist als tatsächlich draufsteht. Im Bereich von Kosmetika hat sich gezeigt, dass bei 72 Prozent der Überprüfungen die Gewichtsangabe nicht mit dem Füllinhalt übereingestimmt hat. Bei Wurst- und Fleischwaren zeigen Prüfungsergebnisse, dass es bei 61 Prozent Unterfüllungen gab.

Angesichts dieser Zahlen und Beispiele geht es uns gerade um verstärkte flächendeckende Kontrollen und auch entsprechende Strafen für die Verursacher. Auch bei diesem Punkt ist nicht feststellbar, dass der Verursacher wirklich mit erhöhten Strafen zu rechnen hat, sondern dies wird nach wie vor als Kavaliersdelikt behandelt.

Unter dem Motto "Mehr privat als Staat" wird ein weiterer Privatisierungsschub gestartet, obwohl man weiß, dass mit dieser Gesetzesänderung Mindereinnahmen durch den Staat ins Haus stehen. Ob der Steuerzahler tatsächlich entlastet werden kann, werden wir sehen. Die Chance, durch diese Gesetzesvorlage dem Konsumentenschutz einen stärkeren Stellenwert zu geben, wurde leider, Herr Minister, nicht ergriffen, sodass wir diesem Gesetz die Zustimmung nicht geben können. (Beifall bei der SPÖ.)

13.59

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Grissemann. – Bitte.

13.59

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Wenn in ein Gesetz mehr Privatwirtschaftlichkeit gebracht wird, ist das grundsätzlich ein Weg in die richtige Richtung. Es muss wirklich nicht alles von Staatsbetrieben gemacht werden. Akkreditierte, kontrollierte und geprüfte Stellen betreiben in Zukunft wie schon jetzt in einigen Bereichen Messungen und Eichungen. Und wenn europäischer Rechtsbestand in österreichisches Recht übernommen wird – und ich meine hier ausdrücklich nicht den berüchtigten Krümmungsradius der Gurken –, dann wird das schon recht sein.

Deregulierung und Privatisierung im Eich- und Vermessungswesen rufen naturgemäß die Konsumentenschützer auf den Plan. Herr Kollege Kaltenbacher ist ja darauf eingegangen. Herr Kollege Kaltenbacher! Ich kann Ihnen nur sagen, der beste Konsumentenschutz ist der funktionierende Wettbewerb. Und natürlich regelt in erster Linie auch der Markt das Konsumverhalten und hat somit eine Schutzfunktion. Die Sicherheit und der Schutz für Konsumenten sind durch dieses Gesetz absolut gewährleistet.

Ich komme schon zum Schluss: Hoher Bundesrat! Dass bei der Behandlung dieser Vorlage im Nationalrat gleich von mehreren Rednern auf die Schwierigkeit bei der Bemessung von Dörrobst hingewiesen wurde, stimmt tröstlich. Auch in unserer hochtechnisierten Welt lässt sich


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite