Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 47

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ßenverkehrsordnung und zum Führerscheingesetz greifen inhaltlich und themenmäßig natürlich ineinander.

Ziel des Gesetzgebers bei den vorliegenden Novellen ist es, erstens eine Anhebung der Verkehrssicherheit und der Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen, natürlich mit der Konsequenz, dass sich die Verkehrsopferzahlen verringern. Man darf aber auch nicht außer Acht lassen, dass es ein Ziel ist, Einsparungen im Bereich des Volksvermögens durch weniger Verkehrsunfälle zu erzielen.

Das zweite Ziel der vorliegenden Novellen ist, eine so genannte Bürger- oder Konsumentenfreundlichkeit zu erreichen. Es wurde schon gesagt – und bei Durchsicht der Novellen kann man durchaus zu der Erkenntnis kommen –, dass beim Erwerb der Lenkerberechtigung und bei optimaler Ausbildung für die Lenkerlizenz eine so genannte Gleichschaltung österreichweit erfolgt, vor allem im Hinblick auf die Prüfungserfordernisse.

Das dritte Ziel der vorliegenden Novellen ist natürlich eine Anpassung an europäische Normen.

Meine Damen und Herren! Ein paar Beispiele: Die Gurtenregelung für mehrspurige, für drei- und vierrädrige Fahrzeuge sowie deren Ausdehnung auf bestimmte LKW sind eindeutig ein Beitrag zur Anhebung der Verkehrssicherheit.

Die Einrichtung des ABS für Fahrzeuge bis 3 500 Kilogramm Gesamtgewicht trägt natürlich zur Anhebung der Verkehrssicherheit bei.

Die Neuregelung beim Führerscheingesetz, beim Erwerb der Lenkerberechtigung, hat den positiven Effekt, dass österreichweit gleichgeschaltet wird, dass sich eben der Führerscheinwerber aussuchen kann, welche Fahrschule er auf Grund seiner Wohnsituation, auf Grund auch der Preissituation besuchen will. Er kann sich eine Fahrschule aussuchen, die ihm günstig erscheint. Daher habe ich auch gesagt, Ziel sei die Konsumentenfreundlichkeit.

Ein weiteres Ziel dieser Novellen ist natürlich auch – und da verstehe ich die sozialdemokratische Fraktion nicht –, dass Fahrlehrer in Hinkunft die erforderliche Berechtigung beantragen und diese, wenn sie den Dienstgeber wechseln, mitnehmen können. An dieser Stelle sei sehr deutlich gesagt – ich hoffe, dass das in der Vergangenheit nicht allzu oft der Fall war –, dass dadurch der Erpressbarkeit der Arbeitnehmer in diesem Bereich ein Ende gesetzt wird.

Meine Damen und Herren! Für die Fahrschulen selbst ergibt sich auf Grund dieser Novellen natürlich auch mehr Wettbewerb, denn sie können österreichweit anbieten.

Zum dritten Punkt, Anpassung an die europäischen Normen, sei gesagt: Es wird zur Gleichschaltung bei den Führerscheinklassen kommen. Ein kleines pikantes Beispiel am Rande: Es gibt auch eine europäische Norm für die Krümmung des Auspuffes. Auch darauf wird in den vorliegenden Novellen eingegangen.

In Summe kann man sagen, es ist ein gutes Gesetz, dem sich die Opposition verschließt.

Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratischen Partei! Wie ich sehe, verschließen Sie sich diesen Vorlagen aus drei Gründen:

weil Ihnen Fundamentalopposition wichtiger ist als die Verkehrssicherheit,

weil der Mensch für Sie nicht mehr als zentrales Anliegen gilt und Ihnen Konsumentenfreundlichkeit auch kein Anliegen ist und

weil Sie auch in der Frage einer europäischen Norm mit zwei Stimmen sprechen.

Meine Damen und Herren! Wir von den Regierungsparteien, insbesondere meine Fraktion, werden gegen die vorliegenden Novellen keinen Einspruch erheben, sondern wir erkennen darin


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