Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 55

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die gerade bei diesem sehr sensiblen und heiklen Bereich extrem großen Veränderungen unterworfen ist.

Andererseits – und es ist richtig, was mein Vorredner gesagt hat – handelt es sich um eine Umsetzung von EU-Richtlinien. Gerade auf diesem Gebiet halte ich Richtlinien der Europäischen Union für besonders wichtig, denn Gefahrengüter werden grenzüberschreitend transportiert, und daher ist es wichtig, dass alle Länder, durch die Gefahrengüter irgendwelcher Art – Kollege Rosenmaier hat das Beispiel mit der konzentrierten Salpetersäure angeführt – transportiert werden, eine eindeutige, einwandfreie Kennzeichnung vorschreiben.

Es ist schon so, dass die für die Sicherheit zuständigen Organe in den Gemeinden vornehmlich die Bürgermeister sind, im Bereich der Bezirkshauptmannschaft ist es der Katastrophenstab, und in den Ländern gibt es Ähnliches. Daher kann es uns gerade als Länderkammer nicht gleichgültig sein, wie unsere Gemeinden, die Bezirkshauptmannschaften – als Ausführungsorgane der Länder – und die Länder selbst mit diesen Gefahrguttransporten umgehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, grundsätzlich über diese Problematik zu diskutieren.

Die Gefahr von Unfällen ist leider nie ausgeschlossen. Und wenn es mit entsprechend sensiblen Materialien zu solchen Unfällen kommt, dann sind Menschenleben sicherlich gefährdet. Das muss man sehr klar und deutlich sagen. Daher ist es wichtig, dass alle, die mit dem Gefahrengut zu tun haben, in eine lückenlose Kette eingebunden werden, vom Erzeuger über den Verlader bis hin zum Kraftfahrer.

Ich halte es schon für wichtig, dass auch der Fahrer des Gefahrguttransportes entsprechend ausgebildet und eingewiesen ist, damit er weiß, wie er in etwaigen Unfallsituationen damit umzugehen und zu reagieren hat. Dieses Gesetz sieht verstärkte Schulungsmaßnahmen für alle Beteiligten vor, und das halte ich für ein großes Novum und Positivum.

Wir hoffen, dass ein solcher Katastrophenfall nie eintritt, aber wir müssen gerüstet sein. Es wird wichtig sein, das Gefahrengut rasch zu erkennen – dazu dient die Kennzeichnung –, und es ist wichtig, es rasch einzuschätzen – dazu gibt es bei den örtlichen Feuerwehren, aber auch auf höheren Ebenen die Handbücher, in denen man unter der entsprechenden Nummer nachschlagen kann, wie mit dem einzelnen Gut umzugehen ist.

In der Folge geht es dann – dazu braucht man natürlich die entsprechende Ausrüstung – auch um die Bewältigung der potenziellen Katastrophe. Ausbildung, Kennzeichnung und der richtige Umgang mit einer Katastrophe sind also die wichtigen Eckpunkte in diesem Gesetz.

Weiters sieht das Gesetz vor – und das halte ich für durchaus positiv und günstig –, dass auch Wasserstraßen und Eisenbahnen künftig von dieser Novelle betroffen sein werden. Die Statistik zeigt nämlich: Die sichersten Transporte finden mit der Bahn und auf Wasserstraßen statt, daher ist das durchaus ein Schritt in die richtige Richtung.

Grundsätzlich geht es darum, dass unserer Bevölkerung mit diesem Gesetz ein möglichst hohes Maß an Sicherheit gewährleistet wird. Ich denke, wir alle stimmen darin überein, dass Sicherheit ein sehr wichtiger Wert für die Bürger unseres Landes ist. (Beifall und Bravo-Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.07

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Bernd Lindinger das Wort. – Bitte.

15.07

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Bernd Lindinger (Freiheitliche, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ein Gefahrgutbeförderungsgesetz und eine Schieß- und Sprengmittelmonopolsverordnung wären heute zu beschließen.

Die Gefährlichkeit der Substanzen, über die wir sprechen und über die wir beschließen sollen, war uns schon immer bewusst, und schon seit es diese Substanzen gibt, sind sie als gefährlich


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