Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 72

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über den Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, vor.

Um das Hauptziel der 59. ASVG-Novelle, die beiden größten österreichischen Pensionsversicherungsträger bereits mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 zur Pensionsversicherungsanstalt zusammenzuführen, zügig und sicher zu erreichen, soll im Wesentlichen der Überleitungsausschuss in seiner neuen Zusammensetzung ab 1. Juli 2002 volle Beschlusskompetenz statt der bisherigen Zustimmungsrechte für die Zusammenführung erhalten.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 29. April 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Roswitha Bachner. – Bitte.

16.10

Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute über die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und jener der Angestellten zu beraten.

Nach dieser Zusammenlegung wird sich unter dem – soweit ich informiert bin – neuen Namen "Pensionsversicherungsanstalt" im Rahmen unserer österreichischen Sozialversicherung in dieser einen zusammengeschlossenen Versicherungsanstalt ein Versichertenstand von 2,6 Millionen und ein Pensionsstand von 1,6 Millionen befinden beziehungsweise wird sie diesen Stand aufweisen. Diese eine Versicherungsanstalt wird ein Budget in der Höhe von 21 Milliarden € oder, wenn ich es noch in Schilling umrechnen darf, 288 Milliarden Schilling zu verwalten haben.

Genau diese Größenordnung zeigt uns, dass wir bei solch einem Zusammenschluss äußerst behutsam vorgehen und alle Szenarien bedenken müssen. Husch-Pfusch-Aktionen haben bei der Zusammenführung zu einer derart riesigen Versicherungsanstalt nichts verloren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zusammenlegung wird hauptsächlich mit dem Argument begründet, dass man Synergien nutzen kann, dass damit Verwaltungskosten eingespart und diese Einsparungen den Versicherten zugute kommen werden.

Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde es gerne glauben, aber mir fällt bei diesen Argumenten immer ein Vergleich ein. Es ist noch nicht allzu lange her, dass wir ähnliche Worte gehört haben. Damals ist es darum gegangen, den Hauptverband zu reformieren. Da musste Hans Sallmutter weg, weil er als Verhinderer der Reform gegolten hatte, und nur ohne ihn konnte eine Reform durchgeführt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir jetzt dort haben, ist meines Erachtens sehr bedenklich. Wir haben einen wesentlich aufgeblähteren Apparat, der um ein Wesentliches mehr kostet. Ich möchte Sie nicht mit vielen Zahlen belasten, aber zwei möchte ich nennen. Der Jahresvoranschlag, was den Verwaltungsaufwand des Hauptverbandes betrifft, betrug für das Jahr 2001 – und ich sage es auch jetzt in Schillingbeträgen – 218 200 S; für das Jahr 2002 beträgt er 835 200 S. Das sind um 617 000 S mehr, das bedeutet eine fast dreifache Erhöhung der Kosten! (Bundesrat Freiberger: Das Nulldefizit! – Bundesrätin Schicker: Hört, hört!) Dass dieser aufgeblähte Apparat damit zu tun hat, dass Verbesserungen für die Versicherten zu vermerken sind, bezweifle ich auch.

Wir haben zudem außer einem aufgeblähten Apparat, der wesentlich mehr kostet, einen sehr unglücklichen Präsidenten, der sich Sorgen darum macht, dass seine Dotierung ausreichend ist – er wurde von der freiheitlichen Fraktion heute schon zitiert –, damit er seine zusätzlichen


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