Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 32

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1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden – Familienhospizkarenz (1045 und 1132/NR sowie 6649/BR der Beilagen)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und kommen zum 1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden – Familienhospizkarenz.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Engelbert Weilharter übernommen. – Bitte, Herr Bundesrat.

Berichterstatter Engelbert Weilharter: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, sodass ich mit Ihrem Einverständnis auf einen inhaltlichen Vortrag verzichten und mich auf die Antragstellung beschränken darf.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Albrecht Konecny. – Bitte, Herr Bundesrat.

10.26

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Fast bin ich versucht, die Worte des Berichterstatters aufzugreifen und mich auf die Antragstellung zu beschränken. Ich möchte aber zuvor in einigen wenigen Worten auch Inhaltliches sagen.

Die Sozialdemokraten sind mit der grundsätzlichen Intention dieser Initiative, es Familienangehörigen zu ermöglichen, Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu pflegen – das ist nicht nur im technischen Sinn, sondern insbesondere auch im emotionalen Sinn zu verstehen –, vollinhaltlich einverstanden. Als jene, die einen guten Teil ihrer politischen Aufgabe darin sehen, die Interessen sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen zu vertreten, haben wir und werden wir darauf aufmerksam machen, dass es auch die ökonomischen Voraussetzungen dafür geben muss, diese Hilfestellung in technischer und emotionaler Hinsicht für Sterbende leisten zu können.

Die Frage hat heute schon in der Fragestunde eine gewisse Rolle gespielt, und wir sagen es sehr deutlich, dass uns der Hinweis auf die bescheidene Möglichkeit außerordentlicher Leistungen nicht reicht. Wenn die Gesellschaft und der Gesetzgeber in Vollziehung einer Übereinstimmung in der Gesellschaft dies für eine wichtige Aufgabe halten, die in der modernen Gesellschaft – anders als in der Agrar- und Gewerbegesellschaft vor 200 Jahren – nicht in einem im häuslichen Bereich ablaufenden Wirtschaftsleben nebenbei geleistet werden kann, sondern eben den temporären Verzicht auf Berufstätigkeit bedeuten muss, dann muss auch für die ökonomische Basis, weil das Einkommensverzicht bedeutet, vorgesorgt werden.

Wie gesagt, von allem Anfang an und fast bis zur letzten Minute vor der Beschlussfassung im Nationalrat haben wir Sozialdemokraten auf diese notwendige Verkoppelung hingewiesen und versucht, in einem Gespräch mit dem Sozialminister damals noch in letzter Minute zu einer


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