Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 44

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Fraktion, der ich mich diesbezüglich gerne anschließe, mit dem darauf hingewiesen werden soll, dass es bei diesem Gesetz vieles gibt, wofür wir keine Evaluierung brauchen. Wir können diese Dinge rasch ändern, und dann können wir auch einen Vier-Parteien-Antrag zusammenbringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.23

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte.

11.24

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Die Ausführungen von Herrn Bundesrat Schennach – auch die von Frau Bundesrätin Schicker und vieler anderer, aber insbesondere die letzten beiden – haben gezeigt, dass dieses Thema auch den Oppositionsfraktionen eine Herzensangelegenheit ist, ähnlich wie den Regierungsfraktionen, und dass es angemessen und auch angebracht wäre, hier auf parteipolitische Positionierungen zu verzichten und im Sinne eines schon vorhanden gewesenen Konsenses, eines Vier-Parteien-Entschließungsantrages fortzufahren.

Dass letztlich auch die sozialdemokratische Fraktion im Nationalrat im letzten Moment in dritter Lesung ihre Zustimmung gegeben hat, hat mich persönlich sehr gefreut. Ich erachte es auch als ein durchaus angemessenes Mittel, im Rahmen einer zweiten Lesung mittels Abänderungsanträgen unterschiedliche Positionen erkennen zu lassen, in dritter Lesung aber dann dem Thema doch die Gesamtzustimmung zu geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was Sie hier für Ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat ankündigen, ist aber das Gegenteil dessen. Sie sagen heute offensichtlich nicht "ja, aber ...", sondern Sie sagen "nein", denn Ihr Nein ist ein Nein. – Es gibt kein "Jein"! Sie sagen nicht ja und erklären durch Ihre Redebeiträge im Bundesrat, was Sie anders haben wollten, sondern Sie sagen nein. – Das ist sehr schade, weil es auch sachlich nicht begründet ist.

Frau Bundesrätin Schicker meinte zum Beispiel, es dauere so lange, bis man Anspruch auf Pflegegeld hat. Wir müssen allerdings – Herr Bundesrat Schennach hat das schon gesagt – deutlich zwischen dem Pflegethema und der Sterbebegleitung unterscheiden.

Sterbebegleitung heißt nicht Pflege des Angehörigen. Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Das kann sich überlappen, wird es im Regelfall jedoch nicht. Wenn aber der Angehörige, der im Sterben liegt, kein Bezieher von Pflegegeld ist, dann hat Sozialminister Haupt mit der Einführung eines neuen Paragraphen, nämlich des § 18a, Vorkehrung dafür getroffen, dass in diesem Fall zumindest Pflegegeld der Stufe 3 zuerkannt wird. Das sind 413,50 €, knapp 6 000 S, die dem Betroffenen auf alle Fälle zustehen. Das ist für eine Phase von drei bis sechs Monaten doch ein gewisses Maß an existenzieller Absicherung.

Sollte der zu Pflegende und im Sterben liegende Angehörige aber schon Pflegegeldbezieher der Stufe 3 sein, so steht ihm im Falle der Erteilung von Hospizkarenz automatisch ein Pflegegeld der Stufe 4 zu. Ein Mehr von 207 € zu den 413,50 € dazu macht insgesamt rund 620 €.

Wenn Sie hier durch Ihren Fraktionsvorsitzenden Konecny, der jetzt leider nicht im Saal ist, zum Ausdruck bringen, Sie wollen ein fiktives Arbeitslosengeld herausberechnet haben, dann wissen Sie, wo das liegt. So weit sind die Dinge aber nicht voneinander entfernt. Wenn höhere Pflegegelder bezahlt werden, dann sind die mit der Pflege befassten Angehörigen ohnehin finanziell in gewisser Weise auch ausgestattet.

Das in Verbindung damit, dass Sozialminister Haupt auch eine Vorschussregelung verfügt hat – letztlich nicht verfügt, er braucht dafür die Zustimmung des Hohen Hauses, aber es kommt allemal aus dem Sozialministerium –, bedeutet, dass der Zugang zu diesen finanziellen Mitteln gleich da ist. – Ich weiß schon, im Regelfall braucht es relativ lang, bis Pflegegeld zuerkannt wird. (Bundesrat Kraml: Bis sie gestorben sind!)


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