Hospizwesens, aber auch für den dringenden Ausbau der Schmerztherapie in Österreich. Sie wissen, dass die derzeitigen Gesetze diese Schmerztherapie verhindern, und zwar jene durch Medikamente.
Sterben hat sich verändert. – Das klingt irgendwie eigenartig, aber Sterben hat sich in der Tat verändert. Erstens werden wir alle viel älter, das plötzliche Heraus-Gerissen-Werden ist unter normalen Umständen in der Form nicht mehr gegeben; zweitens hat sich die Großfamilie – bis auf wenige Ausnahmen – verändert: es gibt sie fast nicht mehr; drittens umfasst die Berufstätigkeit weite Bereiche. Insofern haben sich damit auch das Abschied-Nehmen und die soziale Einbettung verändert, in der man aus dem Leben scheidet. Deshalb ist ein solches Gesetz ein Meilenstein.
Aber ist es – wie hat der Herr Minister heute gesagt? – ein großer Schritt? – Ich würde sagen, es ist ein großer Schritt für die Bundesregierung, aber für die soziale Gerechtigkeit in Österreich ein zu kleiner, denn die gelebte Menschlichkeit, von der Frau Kollegin Aburumieh gesprochen hat, kommt hier nicht heraus. Dieser Vier-Parteien-Antrag im Nationalrat war doch zum Greifen nahe, und was geblieben ist, ist ein Gesetz mit enormen Einschränkungen.
Erstens der Ausdruck "Familienhospizkarenz": Nennen wir es doch einfach "Hospizkarenz", denn wir alle wissen, dass es am Lebensabend vielleicht nicht die Familie ist, die einen Menschen am intensivsten begleitet. Bei den Aidskranken, die Monat für Monat sterben, wird es vielleicht nicht die Familie sein, sondern vielleicht auch andere Formen der Lebensgemeinschaft, vielleicht auch nur Freunde, die diese Menschen in diesen letzten Tagen, Wochen und Monaten begleiten.
Dieses Gesetz schränkt diese Menschlichkeit nur auf die Familie und – sozial gesehen – auf Besserverdienende ein. Denn wer kann sich eine Karenz leisten, ohne dafür auch Karenzgeld zu bekommen? Ist das Pflegen von Sterbenden eine Frage des Vermögens?
Ein weiterer Punkt ist die Einschränkung des Härtefonds zum Beispiel auf Inländer: Ist das eine Frage, die nur Inländer betrifft? – Außerdem schließt der Härtefonds ebenfalls nur die Familie im engeren Sinn ein. Was ist mit gleichgeschlechtlichen Lebensbeziehungen?
Weiters werden Arbeitslose in diesem Gesetz anders behandelt als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. – Auch das ist eine Einschränkung, die nicht der gelebten Menschlichkeit entspricht.
Minister Haupt hat versucht – ich konzediere ihm das –, doch noch irgendwo Geld dafür zu finden, diese sozialen Härten auszugleichen, und hat das Pflegegeld in Diskussion gebracht. Ich denke, es ist das falsche Geld, das hier verwendet werden soll, denn das Pflegegeld dient vor allem der professionellen Hilfe und der persönlichen Assistenz. Man kann nicht durch die soziale, psychologische und familiäre Hilfe die professionelle Hilfe und zum Teil die medizinische Hilfe zurückdrängen.
Sterbehilfe in einer gewandelten Gesellschaft kann es nicht zum Nulltarif geben. Es ist das Ende eines Lebens, in dem die Person – egal, ob Mann oder Frau und wie alt – als Staatsbürger für diese Gesellschaft etwas beigetragen hat, durch unterschiedliche Leistungen, ob als Arbeitnehmer, Unternehmer, ob als Elternteil oder in Bereichen freiwilliger Arbeit. Da darf man nicht anfangen, Groschen zu klauben und die Menschen zu zwingen, in dieser Zeit noch etwas von ihrem Pflegegeld herzugeben.
Meine Damen und Herren! Der Vorschlag der Sozialdemokratischen Partei, Einspruch zu erheben, bedeutet keine Ablehnung. (Bundesrätin Schicker: So ist es!) Ein Einspruch bedeutet, den Nationalrat aufzufordern, diese Fragen noch einmal zu überdenken und in einer neuen Form hier vorzulegen, sodass es auch zu einer gemeinsamen Verabschiedung kommen kann.
Insofern ist ein Einspruch keine Dutzendmaterie. – Ich habe das in diesem einen Jahr sehr selten erlebt. Insofern würde ich vorschlagen: Behandeln Sie diesen heutigen Einspruchsantrag nicht "locker vom Hocker", sondern betrachten Sie ihn als einen nochmaligen Hilferuf einer
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