Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 55

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Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich setzte fort mit dem Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend ein Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren samt Anhang.

Auch dieser Bericht ist in schriftlicher Form vorliegend, sodass ich zum Antrag komme.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der nächste Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen über die Privilegien und Immunitäten der OPCW liegt auch in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Der Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 samt Anhängen, liegt ebenfalls schriftlich vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich der letzte Bericht: Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend ein Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zu den am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin, unterzeichneten Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet samt Anhang.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm das Wort.

12.16

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Wir diskutieren hier fünf Punkte in einem. Ich habe einen symbolischen Widerspruch zum ersten, allen anderen stimme ich gerne zu, insbesondere dem Cotonou-Abkommen, das an die Stelle bereits mehrerer veralteter, auslaufender Lomé-Abkommen tritt.


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