Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 65

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für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet, samt Anhang.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert und ein Bundesvergabegesetz 2002 erlassen wird (1087 und 1118/NR sowie 6646 und 6655/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert und ein Bundesvergabegesetz 2002 erlassen wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ing. Franz Gruber übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Ing. Franz Gruber: Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert und ein Bundesvergabegesetz 2002 erlassen wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Gottfried Kneifel das Wort. – Bitte.

13.01

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Versetzen Sie sich in die Situation eines Auftragssachbearbeiters eines mittleren österreichischen Unternehmens, beispielsweise in der Baubranche, der einen Auftrag bearbeiten, ein Anbot an einen öffentlichen Auftraggeber erstellen soll! Dieser musste sich bisher mit dem alten Bundesvergabegesetz und mit neun verschiedenen Landesvergabegesetzen auseinander setzen. Weiters musste dieser Unternehmer die Bestimmungen der ÖNORM A 2050 beachten, und wenn es sich um eine größere Gemeinde in Österreich handelte, dann musste er auch noch die Vergabeordnung dieser speziellen Gemeinde bedenken, wenn er sein Offert ordnungsgemäß und rechtlich gültig abgeben wollte.

Selbstverständlich gab es Kritik an einem solchen "Wildwuchs". Viele Jahre lang wurden Versuche unternommen – meistens untaugliche –, diesem "Wildwuchs" in den Vergabeordnungen beizukommen. Jetzt ist es endlich gelungen, ein einheitliches österreichisches Vergabegesetz zu schaffen, das einerseits den Betrieben mehr Rechtssicherheit bringt und andererseits für die öffentlichen Auftraggeber ein Weniger an Bürokratie zur Folge hat. – Das Beste ist immer, wenn


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