Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 66

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beide Seiten etwas von einer Bestimmung haben, und diese Rahmenbedingungen sind dazu geeignet, in diesem Fall Vorteile für beide Partner zu lukrieren.

Die Bedeutung dieses Gesetzes, das heute den Bundesrat passiert, zeigt sich schon daran, dass fast 18 Prozent des Bruttoinlandsproduktes von öffentlichen Aufträgen abhängig sind. Das ist ein sehr beträchtlicher Anteil. Dieses moderne Gesetz bringt jetzt auch rechtliche Grundlagen für E-Commerce und ist ein weiterer Mosaikstein, um den Wirtschaftsstandort Österreich noch attraktiver und interessanter zu machen.

Alles in allem gesehen stellt dieses Gesetz einen Meilenstein in der österreichischen Rechtsordnung dar. Es gelten gleiche Spielregeln für alle; der Wettbewerb ist damit fairer. Es gibt neue und vor allem gute Regeln, und was weiters beachtet werden soll, ist, dass auch soziale und ökologische Standards dabei berücksichtigt wurden. Das setzt diesen Bestrebungen sozusagen noch die Krone auf.

Deshalb ist dieses Gesetz alles in allem positiv zu bewerten und zu befürworten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.05

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher. – Bitte.

13.05

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es wurde bereits angesprochen, dass es sich dabei um ein weiteres wesentliches Wirtschaftsgesetz handelt – und dem stimme ich voll zu; im Übrigen enthält es auch eine weitere Verfassungsbestimmung. – Ich denke, ich muss in Zukunft einmal im Duden nachschauen, was das Wort "Opposition" bedeutet.

Auch wenn wir uns hier im Bundesrat befinden, so muss doch ehrlich festgehalten werden, dass gerade im Wirtschaftsbereich der täglich angewandte Föderalismus manchmal geradezu Blüten treibt, die der Kostenstruktur der heimischen Unternehmen nicht unbedingt zuträglich sind.

Als Geschäftsführer eines österreichweit tätigen Unternehmens, das auf landesgesetzlicher Basis agiert, ist mir etwa im Zuge unserer Bewilligungsverfahren klar geworden, wie unterschiedlich die Vollziehung in den einzelnen Bundesländern sein kann, sodass der einheitliche österreichische Wirtschaftsraum, der in der Verfassung festgeschrieben ist, das eine oder andere Mal doch nur auf dem Papier steht und eine bloße Fiktion ist – verbunden mit beträchtlichem und unnötigem Zusatzaufwand für die Unternehmen. Ich denke, dass das auch einmal im Bundesrat gesagt werden sollte. (Bundesrat Dr. Aspöck: Zentralist!)

Umso erfreulicher, Herr Kollege Aspöck, sind die zu beschließenden Gesetze, wenngleich auch hier betont werden muss, dass sie "nur" – unter Anführungszeichen – einen bundesgesetzlichen Rahmen vorgeben und dann doch zu wesentlichen Teilen wiederum der Ländervollziehung unterliegen. – Das ist aus Ländersicht zu begrüßen, aus Unternehmersicht ist jedoch zu sagen: Das birgt wiederum die Gefahr von Ungleichbehandlungen im länderüberschreitenden Agieren in sich.

Eine Erfahrung, die ich ebenfalls selbst gemacht habe, ist, dass ein und dasselbe Gesetz sogar in benachbarten Bundesländern extrem unterschiedlich ausgelegt werden kann. (Bundesrat Dr. Aspöck: Das erlebst du in der Justiz von Senat zu Senat!)  – So ist es, genau. Dazu kommen wir dann beim nächsten Tagesordnungspunkt, zu dem du, glaube ich, auch sprechen wirst.

Es ist also zu hoffen, dass sich im gegenständlichen Bereich auch die Landesvollziehungen angleichen werden.

Vergaberegeln sowohl im Ober- als auch im Unterschwellenbereich, was den Rechtsschutz angeht, sind ein nicht unwesentlicher Wettbewerbsfaktor geworden, vor allem wenn man den


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