Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 78

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Das heißt, jener Staatsbürger, der sich beschwert fühlt und normalerweise Auskunft einholt, der bisher immer wieder darauf hingewiesen werden musste, dass er auch verlieren könnte und ihn dann das Ganze noch eine Stange mehr kostet, braucht dies in Hinkunft nicht mehr zu fürchten.

Ich hoffe auch – um beim Vergleich zu bleiben, ich spreche die automatische Erhöhung in anderen Verwaltungsverfahren an, Herr Staatssekretär –, dass dieser Aspekt bei den unabhängigen Finanzsenaten nicht zum Tragen kommen wird und dass man dort nicht Vorschreibungen automatisch erhöht. Da spiegelt sich das neue, moderne und zukunftsorientierte Denken unserer heutigen Regierungsmitglieder wider.

Meine Damen und Herren! Man kann dem Herrn Finanzminister, dem Herrn Staatssekretär, allen, die daran mitgewirkt haben, zu diesem Teil einer groß angelegten Reform – der Finanzminister hat ausdrücklich betont, dass es sich auch hiebei nur um einen Teil seiner Reformpläne handelt – nur gratulieren! Wir werden gegen die Vorlagen natürlich keinen Einspruch erheben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.51

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Staatssekretär Dr. Alfred Finz. – Bitte, Herr Staatssekretär.

13.51

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Ich möchte mich zunächst für diese allgemeine Zustimmung zum neuen unabhängigen Finanzsenat bedanken. In erster Linie bedeutet die Einrichtung eines unabhängigen Finanzsenates eine Verbesserung des Rechtsschutzes und in zweiter Linie eine Verbesserung auch im Hinblick auf eine Verwaltungsreform.

Worin liegt die Verbesserung des Rechtsschutzes? – Bisher wurde die Rechtsmittelinstanz von den Finanzlandesdirektionen wahrgenommen. In den Finanzlandesdirektionen waren die dortigen Beamten praktisch mit zwei Dingen beschäftigt: Einerseits arbeiteten sie in der Rechtsmittelinstanz, andererseits waren sie auch im so genannten Fachbereich Ansprechpartner für die Finanzämter.

Wenn ein Finanzamt bezüglich der steuerlichen Behandlung eines Falles eine Frage hatte, dann fragte man in der Finanzlandesdirektion nach, diese gab Auskunft, wie man das aus der Sicht der Finanzlandesdirektion beurteilte, und dann konnte es passieren, dass derselbe Beamte, der in einem bestimmten Fall vorher eine Rechtsauskunft gegeben hatte, diesen Fall wieder auf dem Schreibtisch hatte, aber diesmal in einer anderen Rolle, nämlich als Richter in der Berufungsinstanz.

Das war zu verbessern. Das war auch die Kritik vor allem von Seiten der Lehre im Sinne der Menschenrechtskonvention, wonach man in eigener Sache nicht Richter sein darf. – Darin liegt also eine wesentliche Verbesserung.

Es gibt aber noch weitere Verbesserungen. Es gibt zum Beispiel mehr Einzelrichter-Entscheidungen. Das dient der Schnelligkeit des Verfahrens. Weiters wurden verkleinerte Senate eingeführt. Auch das dient einer Beschleunigung des Verfahrens. Es wurde auch die gesamte Kosten- und Gebührenfrage in einem befriedigenden Sinne, wie bereits von einem Vorredner dargestellt, geregelt.

Vor allem wollen wir über die EDV eine durchgängige Entscheidungsevidenz aufbauen. Bisher gab es nur fallweise eine Entscheidungsevidenz, etwa dann, wenn über bestimmte Fälle in der Fachliteratur geschrieben wurde. Wir wollen jetzt aber eine Entscheidungsevidenz über alle Fälle – natürlich anonymisiert – aufbauen und wollen auch so dem Rechtsschutzgedanken dienen. – Ich glaube, im Großen und Ganzen ist das wirklich eine gelungene Regelung.

Einen Punkt möchte ich noch anführen, weil Herr Bundesrat Hoscher darauf Bezug genommen hat: Der Ausdruck "faires Verfahren" bezieht sich darauf, dass jetzt ein so genanntes kontradiktorisches Verfahren eingeführt wird. Das heißt, die Partei und das zuständige


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite