Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 77

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Dementsprechend hat Finanzminister Grasser auch bereits früh – ich glaube Anfang 2001 – die Absicht verkündet, diese Flexi-Klausel unbefristet in Geltung zu setzen. Dem Vernehmen nach hat es dazu im Ministerrat nicht weniger als dreimal Zustimmung gegeben, trotzdem wurde dann die entsprechende Vorlage im Finanzausschuss des Nationalrates überraschend zurückgezogen; wie man hört auf Druck des Landwirtschaftsministeriums, aber ich glaube, da brauchen wir uns nicht weiter zu verbreitern. Tatsache bleibt allerdings, dass es ohne das so genannte Junktim der Sozialdemokraten – wobei Junktim der falsche Ausdruck ist, denn die Sozialdemokraten haben nichts dafür bekommen, dass sie dieses Junktim errichtet und zugestimmt haben – nicht so schnell dazu gekommen wäre.

Der nunmehr beschlossene Kompromiss ist, so denke ich, tragfähig. Man wird innerhalb einer Befristung sehen, wie er sich bewährt. Ich glaube, dass auch die Flexi-Klausel in manchen Bereichen durchaus ein zusätzliches Instrument oder ein alternatives Instrument zu Ausgliederungen, die man ansonsten vielleicht nicht machen müsste, sein könnte.

Man kann nicht sagen, dass Ausgliederungen an sich schon etwas Gutes sind, der Regierung fehlt aber das Bewusstsein, dass Ausgliederungen eben an sich keinen Wert darstellen. Zudem erliegt man der Verlockung, durch Ausgliederungen den für die Reputation in der Europäischen Union bedeutsamen Maastricht-Schuldenstand zu reduzieren, und das ist ein zusätzlicher Anreiz, auch dort auszugliedern, wo es eigentlich nicht angebracht ist.

Kollege Lindinger ist leider im Moment nicht im Raum, aber ich möchte ihm sagen: Das war ein vollständiges Zitat und ein richtiges Zitat des sicherlich nicht unserer Partei angehörenden Rechnungshofpräsidenten.

Ich bin froh, dass wir beiden Materien zustimmen können und zustimmen werden, auch wenn das in diesem Fall bedeutet, dass ausgerechnet die Opposition dem Finanzminister den Rücken stärkt, aber in diesem Fall werden wir das gerne tun. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

13.47

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Dr. Robert Aspöck. – Bitte, Herr Bundesrat.

13.48

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich auch zu diesen Punkten sehr kurz fassen.

Nach den ausführlichen Darlegungen meiner beiden Vorredner, die eigentlich auf alle wesentlichen Aspekte beider Gesetze eingegangen sind, möchte ich nur an einem Beispiel, das aus dem unabhängigen Finanzsenat kommt, zeigen, wie anders diese Bundesregierung im Vergleich zu früheren Bundesregierungen denkt und handelt.

Ein Beispiel: Wenn ich heute gegen eine Entscheidung einer Bundespolizeidirektion oder einer Bezirkshauptmannschaft Einspruch erhebe, dann ist es automatisch einmal so, dass im Falle meines Unterliegens die Berufungsentscheidung, also die Rechtsmittelentscheidung, natürlich mit der Strafe höher ausfällt, und außerdem habe ich auch noch Kosten zu tragen. – Das ist – daran sind wir als Bürger dieser Republik gewöhnt – so normal wie das Amen im Gebet.

Schaut man sich das genauer an, dann spiegelt sich in solchen Dingen noch das alte Bild, das alte Denkschema wider: da die Obrigkeit, der Staat, und da der Untertan, heute auch gerne der "kleine Bürger" genannt.

Beim Finanzsenat, meine Damen und Herren, gibt es das nicht mehr. Der unabhängige Finanzsenat, neben allen anderen Vorzügen, die von den Vorrednern bereits dargelegt wurden, kennt weder Gebühren noch Kostenersatz im Falle des Unterliegens.


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