Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 93

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Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird. Der Bericht liegt Ihnen vor, wegen seiner Bedeutung möchte ich ihn trotzdem zu Gehör bringen.

Das österreichische Gentechnikgesetz, BGBl. Nr. 510/1994, beruhend unter anderem auf den beiden Gentechnikrichtlinien des Rates vom 23. April 1990 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen, 90/219/EWG, sowie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Mikroorganismen in die Umwelt, 90/220/EWG, trat in seinen wesentlichen Teilen am 1. Jänner 1995 in Kraft. Die besonders hohe Entwicklungsgeschwindigkeit der Gentechnologie bringt es mit sich, dass laufend normative Anpassungen an den technischen Fortschritt vorgenommen werden müssen.

Mit dem Entwurf soll die Richtlinie 98/81/EG des Rates vom 26. Oktober 1998 zur Änderung der Richtlinie 90/219/EWG über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen umgesetzt werden.

Gleichzeitig werden im oben genannten Bereich (Geschlossene Systeme) die bisherigen Bestimmungen über die Beteiligung der Öffentlichkeit (Anhörungsverfahren) im Lichte des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 158/1998, geändert.

Zweck des Gesetzesbeschlusses des Nationalrates ist die – EG-konforme – rechtliche Anpassung an den Stand von Wissenschaft und Technik mit dem Ziel der Aufrechterhaltung eines weiterhin hohen Schutz- und Sicherheitsniveaus.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Johann Kraml. – Bitte, Herr Bundesrat.

14.52

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegt heute eine Novelle zum Gentechnikgesetz vor, der wir unsere Zustimmung nicht geben werden. Unserer Meinung nach sollte zuvor noch eine Enquete über diese Thematik abgehalten werden, vielleicht wäre dann ein so genannter nationaler Konsens möglich.

So wie die Novelle aber jetzt vorliegt, gibt es einfach zu viele Interpretationsmöglichkeiten, und auch die rechtlichen Lücken, die noch vorhanden sind, müssen geschlossen werden. Es sind nämlich genau diese rechtlichen Unsicherheiten, die dann immer wieder zu Handlungen führen, die wir alle miteinander nicht wollen, und das kann gerade im Gentechnikbereich fatale Folgen haben.

Meine Damen und Herren! Auch im Industrieausschuss des Nationalrates wurde die Abhaltung einer Enquete zum Thema Gentechnik angeregt, und soweit ich informiert bin, bremst diesbezüglich die ÖVP.

Wer die täglichen Meldungen in den Medien verfolgt, die sich immer wieder mit Schauergeschichten im Bereich der Gentechnik befassen, den wundert die Angst der Bevölkerung nicht mehr. Und wie es bei den meisten komplexen Themen ist, so gibt es auch bei der Gentechnik differenzierte Meinungen bis hin zu reinen Gegensätzen und absoluter Ablehnung.

Meine Damen und Herren! Auf der einen Seite stehen die Befürworter – das sind die großen Konzerne –, die vehement versuchen, eine Lockerung zu erreichen oder die gesetzliche Basis so zu richten, dass sie in ihrem Sinne arbeiten können, und auf der anderen Seite stehen die


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