An der nahezu feststehenden Tatsache, daß die Ergebnisse der Volkszählung 2001 zu einer Reduktion des Bundesrates von derzeit 64 auf 62 Mitglieder führen und das Land Kärnten mit dem Verlust eines Bundesratsmandates hievon betroffen sein wird, werden auch die noch laufenden Auswertungen keine Änderungen ergeben.
Daß der Wegfall eines Bundesratsmandates für das Land Kärnten im Herbst dieses Jahres zu einem nicht vorhersehbaren Problem führt, ist darauf zurückzuführen, daß alle bisherigen Mitteilungen des Präsidenten des Kärntner Landtages über die Reihung der vom Landtag nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Mitglieder des Bundesrates nach dem Stärkeverhältnis der im Landtag vertretenen Parteien erfolgt ist. Diese bisher übliche Vorgangsweise widerspricht den verfassungsmäßigen Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes unter Zugrundelegung des d’Hondtschen Verfahrens. Auch die jeweils eingebrachten Wahlvorschläge der Fraktionen – mit Ausnahme der ursprünglichen Nennung von Ing. Kurt Scheuch als Erstgenannten auf dem Wahlvorschlag der FPÖ in der konstituierenden Sitzung des Kärntner Landtages vom 8. April 1999, welche für die turnusmäßige Vorsitzführung im Bundesrat ausschlaggebend ist – enthielten keine Reihung.
Außer Zweifel steht, daß sowohl die Wahl in der konstituierenden Sitzung des Kärntner Landtages am 8.4.1999 wie auch alle Nachwahlen von Bundesräten und Bundesrätinnen nach dem Verhältniswahlrecht stattgefunden haben, wie es die Bundesverfassung und die Kärntner Landesverfassung unter Anwendung des Verfahrens nach d’Hondt vorsehen. Erläuternd sei erwähnt, daß die Wahlen jeweils mit einem Stimmzettel für jede im Landtag vertretene Partei – unabhängig von der Anzahl der ihnen zustehenden Mandate – durchgeführt werden und der Präsident bei der Bekanntgabe des Wahlergebnisses jeweils feststellte, daß die gewählten Bundesräte und Bundesrätinnen die erforderliche Wahlzahl erreichten. Auf den Stimmzetteln erfolgte keine numerische Reihenfolge." (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
"Die in den anschließend ergangenen Mitteilungen an die Präsidenten des Bundesrates vorgenommene numerische Festlegung der Reihenfolge widersprach den obgenannten Grundsätzen, da vom Stärkeverhältnis der im Landtag vertretenen Parteien ausgegangen wurde. Bei Nachwahlen wurde der Name an der bestehenden Nummer ersetzt.
Ausgehend von den im Kärntner Landtag verfassungskonform stattgefundenen Wahlgängen für die Vergabe der Bundesratsmandate hat nunmehr durch mich als Präsidenten des Kärntner Landtages eine den dargelegten Grundsätzen entsprechende Mitteilung der Reihenfolge der vom Kärntner Landtag gewählten Bundesräte und Bundesrätinnen zu erfolgen. Diese Richtigstellung ist, wie Sie in Ihrem Schreiben festhalten, zwingend erforderlich, da nach der zu erwartenden Entschließung des Bundespräsidenten das Bundesratsmandat der ÖVP in der Person von Ing. Franz Gruber wegfallen würde.
Nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes hat jedoch die SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht für das fünfte Mandat und wurde dieses mit Herbert Würschl besetzt. Hinsichtlich der internen Reihenfolge der auf Vorschlag der SPÖ gewählten Bundesräte ist festzuhalten, daß nach Verzicht von Mag. Harald Repar wie auch dessen Ersatzmitgliedes Ana Blatnik die weiterhin amtierende Bundesrätin Mag. Melitta Trunk vorgerückt ist. Auch diesbezüglich sind die ergangenen Mitteilungen mißverständlich.
Unter Zugrundelegung des bisher angeführten Sachverhaltes wird vom Präsidenten des Kärntner Landtages nachstehende Reihenfolge der vom Kärntner Landtag in der 28. Gesetzgebungsperiode gewählten Bundesräte und Bundesrätinnen bekanntgegeben:
1. Ing. Gerd Klamt (FPÖ)
Ersatzmitglied: Manfred Mischelin
2. Mag. Melitta Trunk (SPÖ)
Ersatzmitglied: Günther Molzbichler
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