Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 77

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tenstein hat es schon angesprochen: Wir befinden heute über das Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China.

Der Wunsch auf Aufnahme von Verhandlungen über dieses Abkommen wurde bereits im Jahr 1999 von der chinesischen Regierung an Österreich gestellt. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten hat diese Aufforderung bereitwillig angenommen und war auch sichtlich daran interessiert, ein bilaterales Kulturabkommen abzuschließen.

Um die große Zahl möglicher kultureller Zusammenarbeitsvorhaben zwischen Österreich und China in administrativer und budgetärer Hinsicht besser erfassen und steuern zu können, wurde die Einrichtung einer österreichisch-chinesischen Kommission für Kultur- und Bildungszusammenarbeit als zweckmäßig angesehen. In der Regierungsvorlage selbst sind alle erforderlichen Schritte und Maßnahmen enthalten, die dem Bestreben, mit der Volksrepublik China ein Abkommen zu schließen, nachkommen.

Es ist äußerst begrüßenswert, dass die bereits bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern gefestigt werden können. Die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Sport sowie das Verständnis und auch die Freundschaft zwischen beiden Ländern sollen verstärkt gefördert werden. Es gilt, diese Zusammenarbeit in einem anderen Land auszubauen, und es gilt, auf die verschiedensten Umstände, vor allem auf die unterschiedlichen kulturellen Umstände in diesem Land einzugehen.

Wenn wir heute dieses gemeinsame Abkommen beschließen, dann nehme ich an, dass – das ist eine Feststellung an die Frau Bundesministerin – die in den Erläuterungen zum Abkommen genannten Aufwendungen schon im Hinblick auf die in der Vergangenheit erfolgten Kürzungen des Auslandskulturbudgets auch tatsächlich zur Ausschüttung kommen. Herr Kollege Gudenus hat in der Ausschusssitzung darauf hingewiesen und nachgefragt, er hat noch einmal nach den Beträgen der laut Abkommen beizusteuernden Aufwendungen gefragt.

Die Auslandskultur soll nicht nur angesprochen werden, Auslandskultur muss gelebt werden. Sie muss wie bei diesem zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China abzuschließenden Abkommen vor allem in allen Punkten umgesetzt werden.

Setzen wir damit einen Schritt, und demonstrieren wir anderen, zukünftigen EU-Staaten gegenüber unsere Einstellung zur Kultur, unsere Bereitwilligkeit, auf diesem Gebiet andere Bräuche, Gebräuche und Sitten zu akzeptieren und auch anzuerkennen! Befinden wir über dieses ausgezeichnete Ergebnis dieses Abkommens, dieser schwierigen Verhandlungen, und befinden wir in positivem Sinne!

Meine Fraktion erteilt dieser Vorlage ihre Zustimmung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

13.46

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte.

13.46

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin, geschätzte Kollegin Johanna Auer, hat schon darauf hingewiesen, dass sie dafür eintritt, alle Punkte dieses Gesetzeswerkes umzusetzen. Dem kann man sich nur anschließen. Auch Kollege Liechtenstein erwähnte schon die Jahrtausende alte Kultur, die wir, wenn wir den Kontakt mit China pflegen wollen, empfangen können.

Ich erinnere mich noch an den letzten Botschafter Chinas, der aus Taiwan kam und dann abgezogen worden ist. Das war für ihn und für manche von uns eine traurige Angelegenheit. Wir lernten dann auch die Vertreter der Volksrepublik kennen und vorher schon die Vertreter der chinesischen Nachrichtenagentur "Xin Hua" – so ähnlich heißt sie.


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