Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 81

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14.00

Bundesrat Alfredo Rosenmaier (SPÖ, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns einig darüber, dass es sich bei diesem Gesetz grundsätzlich um ein Anpassungsgesetz handelt, das EU-Konformität aufweisen soll. Es gibt viele positive Aspekte – ich möchte im Folgenden einen davon herausgreifen und kurz erläutern –, es gibt aber auch Anlass zu massiver Kritik.

Positiv ist für mich zum Beispiel die Änderung des Weingesetzes. Es werden damit Kriterien geschaffen, anhand deren ein Qualitätswein ganz einfach auch als solcher dargestellt werden kann. Es wird also eine Charakteristik geschaffen, und das ist eine sehr gute Sache. Das Resultat soll letztlich auch die hohe Qualität sein, was ebenfalls etwas sehr Gutes und sehr zu Befürwortendes ist.

Ganz wichtig ist, dass man dadurch auch die Zuordnung zur Region feststellen kann. Es ist dies ein kleiner Mosaikstein im großen Mosaikbild von Maßnahmen zur Stärkung und Charakterisierung des ländlichen Raumes. Das ist eine ganz wichtige Aussage und auch eine sehr wichtige Botschaft.

Ein interessantes Detail am Rande ist, dass die Kompetenzverlegung von der Bezirkshauptmannschaft zur Bundeskellereiinspektion erfolgt ist. Das ist auch etwas sehr Gutes und Wichtiges, denn es soll dort entschieden werden, wo man auch etwas davon versteht. Das entspricht auch einer langjährigen Forderung der Sozialdemokratie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, und deshalb freut es mich ganz besonders.

Das Pflanzenschutzmittelgesetz ist ein Gesetz, das schon ein bisschen mehr hergibt. Ich stelle dazu einmal fest, dass damit aus meiner Sicht hervorragende österreichische Standards aufgegeben werden. Wir Österreicher waren gerade auf unsere Grenzwerte, die sehr niedrig und konsumentenfreundlich waren, sehr stolz. Wir Österreicher hatten auch große Sorge um die Aufrechterhaltung dieser Grenzwerte bei unserem EU-Beitritt. Jetzt geben wir diese österreichische Bestimmung freiwillig auf – aus meiner Sicht zum Schaden der Bevölkerung.

302 zugelassene chemisch zusammengesetzte Vernichtungsmittel werden in Österreich angewendet, bis jetzt zu eindeutig niedrigeren Grenzwerten. Meines Erachtens ist gerade das der springende Punkt: dass nämlich angesichts dieser Situation, durch den Zukauf und durch höhere Grenzwerte, die Landwirtschaft nicht zu hohem Ansehen kommen wird.

Ich würde meinen, dass aus dieser Sicht gerade die biologische Landwirtschaft sehr zu forcieren wäre. In meinem unmittelbaren Heimatbereich, in meiner Heimatgemeinde, wo ein kleiner Ortsteil aus einer tief bäuerlichen Struktur herausgewachsen ist, habe ich beobachtet, dass sich ein Landwirt von den ewigen Lagerhausfahrten verabschiedet hat. Er hat zur damaligen Zeit Vieh im Stall stehen gehabt und hat den Mist, den Dünger auf sein Feld aufgebracht, und man konnte auch als Laie innerhalb der relativ kurzen Zeit von einigen Jahren beobachten, dass sich etwas getan hat.

Man konnte zum Beispiel bei akuten Regenfällen interessanterweise sehen, dass das Regenwasser auf einmal wieder einsickern konnte, was bei der Überdüngung, wie sie normalerweise standardmäßig auf unseren Feldern erfolgt, nicht in diesem Ausmaß der Fall war. Und in einem Gespräch bestätigte mir dieser Landwirt, dass er mit seiner Art des Landbaues – egal, ob er Mais, Korn oder Zuckerrüben anbaute – unterm Strich letztlich mehr Einkommen erzielte, obwohl der Ertrag geringer war. Aber in diesem Fall konnte nicht das Lagerhaus bestimmen, was er verdient, sondern er konnte es selbst bestimmen. (Ruf bei der ÖVP: Na ja!)

Es gibt auch einen Grünen Bericht, liebe Kolleginnen und Kollegen, und in diesem ist nachzulesen, dass in Österreich gewaltige Mengen an Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln nicht nur vorhanden sind, sondern auch aufgebracht werden. (Ruf bei der ÖVP: Ach geh! – Zwischenruf des Bundesrates Ing. Franz Gruber. ) – Kollege Gruber, das wissen wir alle gemeinsam.


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