Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 146

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Von der bedenklichen politischen Vorgangsweise hat auch Herr Kollege Konecny heute schon gesprochen, als er darauf hingewiesen hat, dass die Begutachtungsfrist nicht einmal abgewartet wurde. Ende der Begutachtungsfrist: 24. 6., Beschluss am 13. 6. im Ministerrat als Teil der ASVG-Novelle. Wenn der Herr Staatssekretär das Wollen anführt, die Frage noch vor der Sommerpause einer Beschlussfassung zuzuführen, dann kann ich hier nur sagen: Man merkt die Absicht und ist verstimmt.

Ist das die Qualität des Konsultationsmechanismus, den Sie, meine Damen und Herren vor allem von der ÖVP, immer so hochgehalten haben? – Ich bezeichne das als Schlag ins Gesicht der Länder.

Ich darf eine Aussage Ihres Klubobmannes im Nationalrat zitieren, dem es in diesem Zusammenhang jetzt auf einmal Recht ist, wenn die Abgeordneten und auch die Mitglieder des Bundesrates ihr freies Mandat nützen, um für diese Maßnahme zu stimmen. Da muss ich Sie, meine Damen und Herren, die Sie hier in diesem Haus immer eine Bindung an die Ländermehrheit gefordert haben, schon fragen, wie es Ihnen jetzt geht. Mich hat das Ganze einerseits ein bisschen mit Genugtuung erfüllt, andererseits ein bisschen mit Bosheit, aber jedenfalls ist es bedenklich, wenn man dann, wenn es nützt, seine Meinung so grundlegend ändert.

Ich möchte aus diesem Grund, nämlich wegen dieser bedenklichen politischen Vorgangsweise, einen Entschließungsantrag mit folgendem Text einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Hedda Kainz, Roswitha Bachner und GenossInnen betreffend Einholung einer Zustimmung der Länder zu dieser Maßnahme, Prüfung der Verfassungskonformität, eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

Der Bundesrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Bundesrat hat beschlossen:

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert,

1. die Zustimmung der Länder zu dieser Vorgangsweise einzuholen und

2. die Vorlage einer verfassungsrechtlichen Überprüfung durch unabhängige Verfassungsexperten zu unterziehen.

*****

Die unterzeichneten Bundesräte verlangen über den Entschließungsantrag der Bundesräte Hedda Kainz, Roswitha Bachner und GenossInnen betreffend Einholung einer Zustimmung der Länder zu dieser Maßnahme, Prüfung der Verfassungskonformität, dann auch eine namentliche Abstimmung.

Ich möchte Ihnen in meinen Ausführungen noch einige Zitate zur Kenntnis bringen, obwohl ich davon ausgehe, dass Ihnen diese nicht unbekannt sind. So sagt der Volkswirt Professor Schneider von der Universität Linz – politisch sicher nicht den Sozialdemokraten zuzurechnen – zur Sinnhaftigkeit der Darlehen: Diese Darlehensvorstellungen sind ein Topfen ersten Ranges. Sie bedeuten keine Strukturverbesserung, sondern nur eine momentane Defizitabdeckung. Und dass die Rückzahlung gesichert ist, ist ebenso mit Fragezeichen zu versehen.

Wie ernsthaft diese Absicht überhaupt war, kann man vielleicht aus dem ursprünglichen Entwurf ersehen. Ich gebe schon zu, diese Passage wurde herausgenommen, aber die ursprüngliche


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