Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 147

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Formulierung im Entwurf war, dass die Darlehensrückzahlung nach Maßgabe der verfügbaren Mittel zu erfolgen hat.

Meine Damen und Herren! Was soll das heißen? – Gebe ich ein Darlehen, von dem ich weiß – ganz abgesehen davon, dass sich bei defizitären Einrichtungen die Frage erhebt, in welcher Form die Rückzahlung erfolgen kann –, so quasi aus dem Kleingedruckten, dass die Rückzahlung nach Maßgabe der verfügbaren Mittel erfolgen kann? – Das war Ihnen, so scheint es, in der Koalition dann doch selber zu viel. Vielleicht haben Sie hier auch die Rechnungshofkritik berücksichtigt. Ich behaupte, das ist Dilettantismus.

Es gibt im Übrigen auch noch die Aussagen des Arbeits- und Sozialrechtlers Jabornegg, der sich in dieser Frage der Einschätzung ebenso mehr als abfällig äußert. Er sagt nämlich in einer Aussage, die ich Ihnen jetzt nicht von ihrer Herkunft zitieren kann, aber ich denke, wenn Sie daran Interesse haben, lässt sich das verifizieren: Die Zusicherung von Gesundheitsstaatssekretär Waneck sei ebenso – das bezieht sich jetzt auf die Sicherheit der Darlehensrückzahlung – relevant wie einst der Notariatsakt von Helmut Zilk, er wolle nicht Bundespräsident werden. – Also gar nicht relevant.

Ich möchte Ihnen jetzt mit einigen Beispielen die Situation der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse präsentieren, wobei ich mir keine Kritik an anderen Einrichtungen, an anderen Länderkassen, an Gebietskrankenkassen anmaße. (Bundesrat Ledolter: Sie können das ruhig zitieren!) Das überlasse ich denen, die sich dazu berufener fühlen, vor allem, wenn dann die Argumente durchaus auch widerlegbar sind, weil heute – ich werde es auch noch tun – schon auf die Strukturunterschiede hingewiesen wurde.

Ich möchte als oberösterreichische Bundesrätin dennoch für mich in Anspruch nehmen, dass es den Versicherten natürlich nicht begreiflich zu machen ist, dass Oberösterreich, obwohl es ein Bundesland mit Strukturnachteil ist, in den nächsten drei Jahren zusätzliche Mittel in der Höhe von 90 Millionen € an den Ausgleichsfonds abzuführen hätte, was einen Entgang in der Höhe von 4 Millionen € an Zinsen bedeutet. Das würde in der praktischen Tätigkeit aber auch bedeuten, dass eine ganz wesentliche Voraussetzung dafür, dass die oberösterreichische Gebietskrankenkasse überhaupt in einer positiven Situation ist – sie hat als eine wesentliche Zielsetzung die Gesundheitsvorsorge, die flächendeckende Diabetesbetreuung und die Kariesprophylaxe für Kinder angesehen –, nicht mehr finanzierbar wäre. Es ist dies, wie gesagt, ein Schwerpunkt der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, der sehr wesentlich zur Wirtschaftlichkeit beigetragen hat.

Die Finanzentwicklung war auch in Oberösterreich bis 1995 negativ. Erst ab 1996 war es – ich behaupte, durch schmerzhafte Kostendämpfungsmaßnahmen – dann doch möglich, Überschüsse zu erarbeiten. Als sehr schmerzhaft haben wir als Gewerkschafter die Tatsache empfunden, dass Oberösterreich die Kostendämpfung auch sehr stark orientiert im Bereich der Beschäftigten angesetzt hat. Das hat uns einerseits keine Freude bereitet, andererseits haben wir doch zur Kenntnis nehmen müssen, dass eben auch diese Kostenfaktoren dazu beitragen können, eine positive Situationsentwicklung einzuleiten.

Wir mussten keine Leistungen einschränken. Alles, was in diese Richtung behauptet wird, ist schlichtweg nicht richtig und lässt sich auch durch Zahlen beweisen. Ich möchte Ihnen die vielen Statistiken nicht präsentieren. Das können Sie, wenn Sie wirklich Interesse daran haben, auch nachlesen. Die satzungsmäßigen Leistungen der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse sind trotz der strukturellen Nachteile im Bereich des Maximalen. Wir bewegen uns immer in den oberen vier Positionen.

Wenn wir uns auch heute immer wieder damit auseinander setzen müssen, dass die Rücklagen kritisiert werden, dann darf ich Sie darauf hinweisen, dass einerseits die Rücklagen gesetzlich vorgesehen sind und dass Rücklagen andererseits kein Körberlgeld und schon gar nicht Spekulationsmittel sind. Wie gesagt, sie sind gesetzlich festgelegt, und es ist nicht nur heute die Gefahr, dass, wenn Rücklagen aufgelöst werden müssen, eine einzige Grippewelle die Finan


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite