Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 171

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20.42

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Mares Rossmann: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit mache ich es kurz.

Zunächst möchte ich auf Kollegen Gruber eingehen: Ich kann Ihnen mitteilen, dass Ihre Angst unbegründet ist. Die Stromvermittler sind in der Gewerbeordnung nicht dezidiert ausgenommen, und aus diesem Grund sind sie auch nicht dezidiert angeführt, sie sind jedoch beinhaltet.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass alle konsumentenschutzrechtlichen Gesetze selbstverständlich auch separat in Anspruch genommen werden können und nicht dezidiert in der Gewerbeordnung angeführt werden müssen.

Aber ich bin bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass die Qualität der Ausbildung erhalten bleiben muss. Das ist selbstverständlich! Die Ausbilderprüfung hat bisher schon mit der Gewerbeordnung oder mit dem Zugang zum Gewerbe nichts zu tun gehabt: Ausbilder im Betrieb kann auch jemand sein, der keinen Gewerbeschein hat – das wissen Sie –, und das bleibt selbstverständlich erhalten und ist unumstritten. Ganz im Gegenteil: Ich glaube sogar, dass der Ausbilder jetzt noch mehr Stellenwert – denken wir etwa an die Ausbildung im Handel – haben wird: Wenn der Handel ein freies Gewerbe ist und Lehrlinge ausgebildet werden, dann hat der Ausbilder dort einen noch höheren Stellenwert als bisher, und ich sehe das durchaus positiv.

Zu den Ausführungen des Kollegen Steinbichler bezüglich Meisterprüfung und Unizugang – er ist jetzt, glaube ich, nicht anwesend – ist generell zu sagen: Die Gewerbeordnung ist eine lebende Materie, sie ist nichts Endgültiges, sondern muss immer wieder an Gegebenheiten angepasst werden. Der Unizugang nach einer Meisterprüfung wird meiner Meinung nach der nächste Schritt sein, der zu setzen sein wird, und es ist von der Logik her nicht erklärbar, wenn man das nicht schaffen würde.

Insgesamt ist auch zu erwähnen, dass die Gewerbeordnung in vielen Bereichen doch einen großen Bürokratieabbau, einen leichteren Zugang zum Gewerbe und Rechtssicherheit bringen wird. Ich glaube, unser aller Anliegen ist es, junge Unternehmer rasch in die Selbständigkeit zu bringen. Wenn junge Unternehmer bereit sind, Geld in die Hand zu nehmen, das eigene Risiko zu tragen und dann den Schritt wagen, selbständig zu werden, dann sollte man ihnen sämtliche Hürden abnehmen.

Daher freut es mich auch, dass der Instanzenweg gekürzt worden ist und im wahrsten Sinn des Wortes mit der Verwaltungsvereinfachung das Prinzip des One-Stop-Shop mit Betriebsanlage- und mit Betriebsstättengenehmigungsverfahren in einer Abhandlung ermöglicht wurde, dass der UVS die Letztinstanz sein wird und vieles andere mehr an Vereinfachungen möglich ist.

Manche haben hier von einem großen Schritt gesprochen, andere von einem Teilschritt. – Ich sage: Es ist hiemit ein großer Teilschritt gelungen.

Ich bedanke mich bei allen Verhandlungspartnern, aber auch bei den Sozialpartnern für diesen ersten großen Schritt einer wirklichen Novelle zur Gewerbeordnung. Wenn man weiß, dass auch die Reglementierung zwischen gebundenem Gewerbe und freiem Gewerbe abgeschlankt wurde und dass es in Zukunft mehr freie Gewerbe als gebundene Gewerbe geben wird, dann kann man darin ein Signal dieser Bundesregierung erkennen, dass uns Selbständigkeit wirklich ein großes Anliegen ist.

Ich möchte noch ein paar Worte zum Spezialkapitel "Zugang auch im Tourismus" sagen. Sie haben die Verhandlungen mitverfolgt: Es wurde ein Kompromiss geschlossen: Nun kann jeder nach der Lehre sofort selbständig werden, vorausgesetzt natürlich, dass Eigenkapital vorhanden ist. Es kann aber durchaus auch jemand nach einer mindestens dreijährigen Tätigkeit in leitender Position selbständig werden. Das heißt, wer sich verwirklichen will, sei es ein Koch oder eine höher gestellte Servicekraft, hat die Möglichkeit, sich sofort selbständig zu machen, und ich glaube, das ist auch gut so.


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