Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 77

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Arbeitnehmer innerhalb von 14 Monaten maximal zwölf Monate zu beschäftigen. § 5 Abs. 3 bestimmt, dass eine Verlängerung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verfügt werden kann, sofern der Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers weiter besteht und nicht anderweitig abgedeckt werden kann. – Mit dieser Formulierung soll sichergestellt sein, dass die betroffenen Arbeitnehmer dem gleichen Arbeitgeber zur Verfügung stehen und nicht im Zuge einer Verlängerung abgeworben werden können.

Meine Damen und Herren! Die Regelungen sind insgesamt zu begrüßen. Es sollte weiterhin der Grundsatz gelten – das ist für mich auch entscheidend –: erst Inländer für den Arbeitsmarkt, und dann, wenn das Potenzial ausgeschöpft oder nicht vorhanden ist, sollen ausländische Arbeitskräfte zum Zug kommen.

Dazu ein Beispiel: Gerade in meinem Bundesland, im Burgenland, boomt in den letzten Jahren der Tourismus. Die letzten Zahlen zum ersten Halbjahr 2002 zeigen, dass das Bundesland Burgenland hervorragende positive Werte hat. (Bundesrat Manfred Gruber: Dank eines guten Landeshauptmannes!) Ich darf Ihnen dazu eines sagen: Wir haben auch den höchsten Beschäftigungsstand seit der Geschichte unseres Bundeslandes, nämlich mehr als 82 000.

Ich stelle nie in Abrede – der Wirtschaftslandesrat heißt Karl Kaplan und kommt von der ÖVP –, dass es eine Koalition zwischen ÖVP und SPÖ gibt und dass gute politische Rahmenbedingungen mit der Unterstützung, meine lieben Freunde von den Sozialdemokraten, dieser österreichischen Bundesregierung vorherrschen. (Bundesrat Gasteiger: "Fishing for compliments" heißt das!)

Denken Sie an die vielen Fremdenverkehrsgemeinden, die wir gerade in unserem Bundesland haben, aber auch an die Bauern, und überlegen Sie, ob diese ohne Saisoniers auskommen könnten! Ich lade Sie gerne ein, kommen Sie einmal ins Burgenland und schauen Sie sich das an! Dann würden Sie unter Umständen anders urteilen.

Daher finde ich, dass wir dieser Bundesregierung für diese Gesetze danke schön sagen müssen – im Interesse des Burgenlandes und der österreichischen Wirtschaft. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.11

Präsident Ludwig Bieringer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Horst Freiberger. Ich erteile ihm dieses.

13.11

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden Gesetzesänderungen im Fremden-, Asyl- und im Ausländerbeschäftigungsrecht sind für Arbeitslose, aber auch für Arbeitnehmer ein echter Schlag ins Gesicht. In diesem Gesetzespaket sprechen Sie von den Regierungsparteien vom Prinzip "Integration vor Neuzuzug". Meine sehr verehrten Damen und Herren! Genau das Gegenteil ist der Fall!

Was Sie hier heute beschließen, heißt viel Neuzuzug und keine oder nur sehr wenig Integration. Die Integrationsmöglichkeit reduziert sich nämlich auf die wenigen Schlüsselarbeitskräfte, die in diesen Vorlagen neu geregelt sind. Es wird sich erst herausstellen, ob diese Regelung für die Schlüsselarbeitskräfte tauglich ist. Denken wir nur an unseren Pflegebereich, in dem wir sicherlich nicht ohne Zuwanderer auskommen können, die wir zu integrieren haben! Alle anderen dürfen nämlich bei uns nur arbeiten und haben keine Chance auf Integration.

Durch die geplante Erweiterung des Saisoniermodells wird in allen Branchen ein Verdrängungswettbewerb stattfinden. Herr Bundesminister! Man muss sich schon die Frage stellen: Was ist eine Saison, wenn die Möglichkeit besteht, ein Saisonier-Beschäftigungsverhältnis auf zwölf Monate auszudehnen? – Zwölf Monate sind ein Jahr, und somit ist das ein Ganzjahresarbeitsplatz.


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