Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 177

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Heute ist man technisch in der Lage, die Luft zu reinigen und so Lebensqualität, zumindest was die Luft betrifft, sicherzustellen und zu garantieren. In der Industrie verteuern die Luftreinigungsmaßnahmen den Produktionsprozess spürbar. In den letzten beiden Jahrzehnte wurde allerdings ein Standard geschaffen, den zu überbieten nur mehr sehr schwer möglich sein wird. Aber auch diesbezüglich ist es überall anders: Die letzten Meter sind immer die schwierigsten und anstrengendsten.

In der Landwirtschaft verhält es sich ähnlich, nur ist es hier ungleich komplizierter: Kann der Landwirt die Abluft des über seinen Feldern ausgebrachten Düngers absaugen und reinigen? – Wenn man diese Frage stellt, meine Damen und Herren, dann provoziert man eine gleich dumme Antwort: Dass Landwirtschaft auch mit üblen Gerüchen verbunden ist, weiß jeder, der einen Bauernhof nicht nur aus den Prospekten betreffend Urlaub am Bauernhof kennt, doch auch einer, der einmal auf einer Kuhflade ausgerutscht ist, soll nicht glauben, dass er von der Landwirtschaft schon etwas versteht! (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Sind die Bauernhöfe noch die romantischen Gehöfte? – Massentierhaltung hat die alten bäuerlichen Betriebe schon lange zur Rarität gemacht! Aber der Bauernhof mit Massentierhaltung ist nicht der typische österreichische Bauernhof. Das hat mein Vorredner Steinbichler eindeutig gesagt. Die mittlere Stückzahl von Schweinen liegt in Österreich bei 40 Stück. In vielen EU-Staaten ist es ein Vielfaches: Es gibt auch sechsstöckige Schweinezuchtanstalten. Dort gibt es natürlich andere Probleme, die man anders angehen muss. Man kann nicht Ungleiches über den gleichen Kamm scheren. Das ist unmöglich! – Das habe ich jetzt gesagt, damit man die Größenordnung richtig einschätzen kann.

Alle reden von natürlichen Produktionsmethoden, nur stinken darf es nicht. Ich warte jetzt nur mehr, bis der Biobauer auf Kunstdüngerbasis kreiert wird. Meine Damen und Herren! Das sind Schäferspiele à la Rokoko! Wer sich das unter Landwirtschaft vorstellt, der glaubt auch an die violette "Milka"-Kuh. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

In Österreich hat es bis dato eine unübersichtliche Rechtslage gegeben. Durch das neue Luftreinhaltegesetz wird nun dieser Gordische Knoten gelöst und werden die länderspezifischen Regelungen zusammengeführt. Besonders das Verbot des Verbrennens nicht biogener Abfälle außerhalb von geeigneten Anlagen ist zu begrüßen. Hoffentlich fällt damit auch das Verbot, Heckenschnitt von Kleingärtnern zu verbrennen, wie es von vielen Gemeinden in Niederösterreich gehandhabt wird, denn es ist vielen Bürgermeistern nicht zu erklären: Ob das Holz kompostiert oder verbrannt wird, das Endprodukt beider Prozesse ist das gleiche, wobei ich jetzt nicht das qualmende Verbrennen von noch grünen Pflanzenteilen meine.

Nun einige Worte zum Strahlenschutzgesetz: Manche wundern sich, dass darüber verhandelt werden soll, weil man nach der landläufigen Meinung Strahlenschutz natürlich mit Atomkraftwerken verbindet. Österreich hat bekanntlich keine Atomkraftwerke, wenn man vom Universitätsinstitut und Seibersdorf absieht; ich glaube aber, dass die diesbezüglichen Anlagen nicht mehr in Betrieb sind.

Denken Sie aber an die vielen medizinischen Geräte und technischen Einrichtungen, bei welchen man heute mit Strahlen arbeitet, oder denken Sie daran, dass in vielen Räumen – ich bin mir nicht ganz sicher, ob es auch im Parlament so war – die Rauchgasmelder Strahler waren, die auszutauschen und zu entsorgen ein Problem geworden ist! Die Lösung dieses Problems kostet viel Geld, und es geht dabei auch um die Lagerung.

Eine sehr große Zahl von österreichischen Arbeitnehmern hat tagtäglich mit Strahlung zu tun, und zwar nicht nur die Röntgenärzte; auch in der Wirtschaft und Industrie werden, wie schon gesagt, Untersuchungsmethoden angewendet, die auf Strahlung basieren. Jetzt wurden einheitliche Normen geschaffen. Die Maximaldosen, welchen ein Arbeitnehmer ausgesetzt werden darf, sind halbiert worden. Als ehemaliger Strahlenschutzbeauftragter einer großen Wiener Firma weiß ich um diese Probleme ziemlich genau Bescheid!


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