Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 196

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 27 bis 30 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel samt Anlagen und Erklärung,

das Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP) samt Anhängen und Erklärungen,

das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe samt Anlagen und Erklärung und

das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt samt Anlagen.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Hensler übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hoher Bundesrat! Ich bringe Ihnen den ersten Bericht betreffend Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Der zweite Bericht betrifft die Bekämpfung weiträumiger grenzüberschreitender Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Unwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Der dritte Bericht betrifft den Beschluss des Nationalrates betreffend Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe samt Anlagen.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.


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