Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 213

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Ihnen die Frage beantworten könnte, welche Hintergedanken er gehabt hat! Sie waren es offensichtlich!

Ich glaube, dass das eine Entwicklung ist, welche man gerade dann, wenn man auf eine Zusammenarbeit mit den USA Wert legt – und was sollte Europa stärker tun als genau das? –, den amerikanischen Freunden immer wieder vor Augen führen muss.

Natürlich gibt es dann die cranks des politischen Spektrums. Es gibt da so eine Eigendynamik von Populismus, nämlich dass unser direktes Visavis, der amerikanische Senat, zumindest in einer Art ersten Lesung, wenn ich das in unser Gesetzgebungsverfahren übertrage, einen Gesetzentwurf beschlossen hat, der die Regierung ermächtigt, allenfalls in Den Haag vor Gericht stehende USA-Bürger, wenn es den sein muss, auch mit Gewalt wieder aus den Fängen des Internationalen Strafgerichtshofes zu befreien. Das ist wirklich hart zu schlucken! (Bundesrat Dr. Böhm: Das ist ein Skandal!)

Herr Kollege! Das ist natürlich ein objektiver Skandal. Wir wissen aber auch, wie solche Gesetzentwürfe gerade im amerikanischen Gesetzgebungsprozess zu Stande kommen! Das kommt aus der lunatic fringe. Aber es ist halt etwas, wozu niemand wirklich nein sagt, und dann wird es beschlossen. Gut ist es jedenfalls nicht, akzeptabel ist es nicht, und sagen muss man das den Freunden in den USA auch.

Nochmals: Diese Haltung der USA ist meiner Einschätzung nach kurzsichtig. (Bundesrat Dr. Maier: Das sagt gar nichts!)  – Herr Kollege! Ich gebe zu, dass die Zeit fortgeschritten ist, ich gebe zu, dass Sie inzwischen etwas rückgeschritten sind, aber in Bezug auf den Internationalen Strafgerichtshof sollten wir uns sachlich auseinander setzen können! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben daher den Entschließungsantrag eingebracht, dessen Begründung ich Ihnen jetzt nicht mehr vorlesen will, weil ich die wesentlichen Argumente in meinem Debattenbeitrag gebracht habe und mich daher auf den Entschließungsantrag selbst beschränken kann.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Albrecht Konecny und KollegInnen betreffend den Internationalen Strafgerichtshof

Der Bundesrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Bundesrat hat beschlossen:

Die Bundesregierung wird ersucht, sich auf bilateraler Ebene und im EU-Kontext mit Nachdruck für eine Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofes durch die USA einzusetzen.

Die Bundesregierung wird ersucht, einem etwaigen Ansuchen der USA, ein bilaterales Abkommen zu schließen, das die Anklagen von US-Soldaten vor dem ICC verhindern soll, keine Zustimmung zu geben.

Die Bundesregierung wird schließlich ersucht, sich in dieser Frage für ein entsprechend akkordiertes Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten einzusetzen.

*****

Auch wenn – was ich akzeptiere – Kollege Gudenus meint, dass aus parlamentarisch fraktionellen Gründen seine Fraktion diesem Entschließungsantrag nicht zustimmen könne, lade ich Sie ein, sehr wohl Ihre Hand zu heben, wenn er zur Abstimmung kommt. Aber ich freue mich auch dann darüber, wenn wir über dieses Anliegen ohne formelle Mehrheit in diesem Haus einer Meinung sind. (Beifall bei der SPÖ.)

23.07


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