Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 233

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Sehr geehrte Frau Bundesrätin Trunk! Ich glaube daher, dass ein Frauenminister, der seine Aufgaben wahrnimmt, und auch eine Ministerin, die ihre Aufgaben wahrnimmt, keinen Entschließungsantrag brauchen, sondern dass wir mit dem derzeitigen Instrumentarium an möglichen Hilfestellungen durchaus in der Lage sind, wenn uns solche Sachzusammenhänge berichtet werden oder wenn uns aus unseren vorgelagerten Institutionen solche Vorfälle zu Ohren kommen, einen entsprechenden Opferschutz zu bieten, der eine richtige und wichtige Angelegenheit ist.

Ich denke auch, dass wir uns gemeinsam mit den Kriseninterventionszentren, mit dem Herrn Justizminister und dem Herrn Innenminister intensiv mit dem Problem beschäftigt haben und dass durch die langfristige Absicherung auf nunmehr über fünf Jahre im Rahmen dieser Bundesregierung eine wichtige Weichenstellung im Opferschutzbereich getätigt wurde. Dies geschah schon zuvor und wurde nicht erst durch die Pressemeldungen im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in Graz ausgelöst – mit den behaupteten Vorkommnissen in Graz. – Ich weiß auch nicht, was sich schlussendlich als Wahrheit herausstellen wird.

Ich meine aber, dass wir in unserer Gesellschaft alles daransetzen sollten, die vieldiskutierte große Bandbreite wahrzunehmen, die beim Witz beginnt und beim tatsächlichen Übergriff in die sexuelle Intimsphäre mit Gewaltanwendung und bei der oftmals doppelten oder sogar dreifachen Stigmatisierung des Opfers endet, und dass wir mit der nötigen Sensibilität und der gebotenen Fairness den Opfern gegenüber an diese Angelegenheit herangehen sollten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Alles andere ist, wie ich meine, nicht geeignet, um eine langfristige Hilfestellung für die Opfer zu gewährleisten, denn Wahlgänge sind rasch erledigt, die Sorgen der Opfer bleiben jedoch da, und die Aufarbeitung ihrer Traumatisierungen dauert oft Jahrzehnte. Ich habe es leider in meiner politischen Vergangenheit allzu oft erlebt, dass solche Themen zunächst im Vorfeld des Wahlkampfes aufgegriffen und hochgespielt wurden, dass die Betroffenen aber nach den entsprechenden Wahlentscheidungen mit ihren Sorgen, ihren Bemühungen, ihrem zerstörten Familienverband und ihren zerstörten Persönlichkeiten alleine gelassen wurden. Ich hoffe nicht, dass dieser Fall ähnlich endet, wie ich es während meiner politischen Tätigkeit bei manch anderen Fällen leider erlebt habe.

Ich möchte aber auch zu den Ausführungen von Herrn Kollegen Würschl Stellung nehmen. Herr Kollege Würschl! Sie wissen selbstverständlich, dass nicht nur im Bundeskanzleramt und im Amt der Frau Vizekanzlerin mehrere Personalvertretungen gemeinsam am Wirken sind. Auch in meinem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen gibt es drei Personalvertretungen, die bis zum Jahre 2005 in Funktion sind.

Da unter der alten Präsidialabteilung manchmal ein Gegensatz zwischen den drei Personalvertretungen zu Tage getreten ist, habe ich die Anweisung gegeben, für alle sämtliche Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer meines Hauses betreffenden Angelegenheiten jeweils alle drei Personalvertretungen gemeinsam einzuberufen.

Seit damals hat es keine Neuwahlen gegeben, der Zusammenhalt zwischen den Personalvertretungen ist gut, und das Wirken in meinem Hause passiert friedlich und einvernehmlich, wie wir es schlussendlich auch bei der gemeinsamen Verabschiedung des Ausgliederungsvorhabens der Bundessozialämter im Nationalrat vorgesehen haben. Zumindest manche der Personalvertreter bestätigten mir gegenüber im persönlichen Kreis, dass bis dato alles ohne nennenswerte soziale Härten über die Bühne gegangen ist.

Ich denke daher, man sollte nicht alles kritisieren. Die Rechnungshofberichte und die dort enthaltene Kritik ist ja vom Kollegen Würschl selbst anerkannt worden, aber auch Kollege Würschl wird mir wohl darin Recht geben, dass angesichts einer Institution für 160 000 Beamte, die lediglich von 20 000 Beamten in Anspruch genommen werden konnte, nicht von einer Verschlechterung für alle Beamten gesprochen werden kann.


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