Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 235

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forderungen nicht ausreichend in die Grundausbildung einfließen und die Grundausbildung wegen ihrer undifferenzierten Wissensvermittlung zu wenig effizient sei. Die inhaltliche Gestaltung sowie die organisatorische Bereitstellung der Grundausbildung sollen daher grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der einzelnen Ressorts fallen und sich an den dortigen Anforderungen orientieren. Schon jetzt führen die Bundesministerien für Finanzen, für Inneres, für Landesverteidigung sowie für soziale Sicherheit und Generationen vor, wie es geht. Die Grundausbildung für jene Ressorts, die über keine geeigneten Grundausbildungseinrichtungen verfügen, wird auch weiterhin vom Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport bereitgestellt.

Fünfte Säule: Die Dienstprüfung kann künftig auch in Form von Teilprüfungen abgelegt werden. Das bedeutet eine besondere Erleichterung für alle Dienstnehmer. Grundausbildungslehrgänge können solcherart im Modulsystem durchgeführt werden.

Sechste Säule: Den Dienstbehörden wird aufgetragen, allen Mitarbeitern die erforderliche Weiterbildung zu ermöglichen.

Siebente Säule: Dem Management-Training wird besonderes Augenmerk geschenkt. Dieser wesentliche Teil des Bildungsangebotes soll von Seiten des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport bereitgestellt werden. Dabei soll vom praxisorientierten Ausbildungssystem der Fachhochschulen, aber auch von postgradualen Ausbildungen Gebrauch gemacht werden.

Achte Säule: Die Verwaltungsakademie wird in ihrer derzeitigen Form nicht weiterbestehen. Hier folgt die Vorlage einer Empfehlung der Aufgabenreformkommission, die sich für die Auflösung der Akademie ausgesprochen hat. Diese Empfehlung korrespondiert auch mit der Kritik des Rechnungshofes, der hier schwere strategische und organisatorische Mängel anlastet. – Herr Kollege Würschl hat es angeschnitten: Die Rede ist von überhöhten Kosten, veralteten Lehrmethoden, einem Ausbildungsangebot, das am Bedarf vorbeigeht und so weiter.

Bereits 1990 hat das Bundeskanzleramt die undifferenzierte Wissensvermittlung und die veralteten Lehrmethoden gerügt. Es ist also zwölf Jahre lang nichts geschehen, um das zu beheben.

Was man vielleicht auch sagen sollte – das ist bisher nicht passiert –: Die Auslastung der Seminarräume an den drei Standorten Schloss Laudon, Geblergasse und Judenplatz liegt gerade einmal bei 40 Prozent.

Ein besonderes Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Gleichstellung beim Frühpensionsalter. Bei der Post, bei der Telekom und bei den ÖBB ist das Frühpensionsalter in den letzten Monaten stark gesunken. Das Pensionsantrittsalter hat sich von durchschnittlich 57,6 Jahren bei allen Unternehmen im Jahr 1999 auf 53,5 bei der Österreichischen Post, 54,3 bei der Telekom Austria und 56,9 bei der Postbus AG reduziert. Im Jahr 2002 ist es noch weiter gesunken: bei der Post – man höre und staune, man glaubt es kaum – auf 48,2 Jahre und bei der Telekom auf 51 Jahre.

Dieser Entwicklung soll nun ein Riegel vorgeschoben werden. Für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit der Beamten, die der Post, der Telekom AG und den ÖBB zugewiesen sind, wird künftig die Pensionsversicherungsanstalt zuständig sein. Damit ist gewährleistet, dass eine unabhängige Stelle und nicht nur unternehmenseigene Betriebsärzte Gutachten für krankheitsbedingte Ruhestandversetzungen erstellen. Auch das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung aller Arbeitnehmer, ganz gleich, ob sie in der Privatwirtschaft arbeiten oder im öffentlichen Bereich.

Schließlich untersuchen schon heute Ärzte der Pensionsversicherungsanstalt die unselbständig Erwerbstätigen, die in die Berufsunfähigkeitspension oder in die Invaliditätspension gehen wollen. Es geht ja nicht nur um einen Finanzierungsaspekt, um die Finanzierung des Sozialsystems, es geht hier auch schlicht und einfach um Gerechtigkeit – Gerechtigkeit für die Arbeitnehmer, die nicht bei der Post, der Telekom oder den ÖBB beschäftigt sind. Darüber hinaus werden auch deren eigene Dienstnehmer geschützt, denn in jüngster Vergangenheit


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