In der Folge hat der Tiroler Landtag in seiner Sitzung
vom 11. Dezember 2002 mit Wirksamkeit vom 20. Dezember 2002 Frau
Christine Fröhlich, Oberdorf 32, 6611 Heiterwang, als Mitglied des
Bundesrates (an fünfter Stelle) und Herrn Erwin Zangerl, Meilstraße 19,
6170 Zirl, als ihr Ersatzmitglied gewählt.
Die beglaubigten Wahlergebnisse liegen dem Schreiben
bei.
Es wird ersucht, die notwendigen Veranlassungen zu
treffen.
Mit freundlichen Grüßen“
Präsident Ludwig
Bieringer: Dient zur Kenntnis.
Einlauf und Zuweisung
Präsident Ludwig
Bieringer: Eingelangt ist auch ein Schreiben
gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG des Bundeskanzlers betreffend
Nominierung des Vizepräsidenten Bürgermeister Direktor Bernd Vögerle als
Mitglied des Ausschusses der Regionen.
Ich bitte die Schriftführung um Verlesung.
Schriftführer
Christoph Hagen: „Republik Österreich,
Dr. Wolfgang Schüssel, Bundeskanzler
Herrn Präsidenten des Bundesrates, Ludwig Bieringer,
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident! Nach dem Ausscheiden von
Herrn Präsidenten Bgm. Anton Koczur als Mitglied im Ausschuss der Regionen
war für die verbleibende Amtsperiode bis 2006 ein Nachfolger zu ernennen.
Gemäß Artikel 23c Absatz 5 B-VG kann ich
Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung bei ihrer Sitzung vom
29. Oktober 2002 beschlossen hat, aufgrund eines gemäß Artikel 23c
Absatz 4 B-VG erfolgten Vorschlags des Österreichischen Gemeindebunds,
Herrn Vizepräsidenten Bgm. Dir. Bernd Vögerle als Mitglied des Ausschusses
der Regionen zu nominieren.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schüssel“
Präsident Ludwig
Bieringer: Eingelangt ist ferner ein Schreiben
des Bundeskanzlers betreffend die Entschließung des Bundespräsidenten.
Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses
Schreibens.
Schriftführer
Christoph Hagen: „Republik Österreich,
Dr. Wolfgang Schüssel, Bundeskanzler
An den Präsidenten des Bundesrates Ludwig Bieringer,
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich beehre mich
mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom
29. November 2002, GZ. 300.000/2-BEV/2002, die in der Sitzung des
Ministerrates am 29. November 2002 beschlossene Demission der
Bundesregierung zur Kenntnis genommen hat und die Bundesregierung und die
Staatssekretäre gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes
vom Amte enthoben hat.
Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident mich und die
übrigen Mitglieder der Bundesregierung gemäß Artikel 71 des
Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung mit
der Fortführung der Verwaltung und mich mit dem Vorsitz in der einstweiligen
Bundesregierung betraut.
Ferner hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Bildung einer
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