Bundesrat Stenographisches Protokoll 692. Sitzung / Seite 9

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In der Folge hat der Tiroler Landtag in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2002 mit Wirksamkeit vom 20. Dezember 2002 Frau Christine Fröhlich, Oberdorf 32, 6611 Heiterwang, als Mitglied des Bundesrates (an fünfter Stelle) und Herrn Erwin Zangerl, Meilstraße 19, 6170 Zirl, als ihr Ersatzmitglied gewählt.

Die beglaubigten Wahlergebnisse liegen dem Schreiben bei.

Es wird ersucht, die notwendigen Veranlassungen zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen“


Präsident Ludwig Bieringer: Dient zur Kenntnis.

Einlauf und Zuweisung


Präsident Ludwig Bieringer: Eingelangt ist auch ein Schreiben gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG des Bundeskanzlers betreffend Nominierung des Vizepräsidenten Bürgermeister Direktor Bernd Vögerle als Mitglied des Ausschusses der Regionen.

Ich bitte die Schriftführung um Verlesung.


Schriftführer Christoph Hagen: „Republik Österreich, Dr. Wolfgang Schüssel, Bundeskanzler

Herrn Präsidenten des Bundesrates, Ludwig Bieringer, 1017 Wien

Sehr geehrter Herr Präsident! Nach dem Ausscheiden von Herrn Präsidenten Bgm. Anton Koczur als Mitglied im Ausschuss der Regionen war für die verbleibende Amtsperiode bis 2006 ein Nachfolger zu ernennen.

Gemäß Artikel 23c Absatz 5 B-VG kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung bei ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2002 beschlossen hat, aufgrund eines gemäß Artikel 23c Absatz 4 B-VG erfolgten Vorschlags des Österreichischen Gemeindebunds, Herrn Vizepräsidenten Bgm. Dir. Bernd Vögerle als Mitglied des Ausschusses der Regionen zu nominieren.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Schüssel“


Präsident Ludwig Bieringer: Eingelangt ist ferner ein Schreiben des Bundeskanzlers betref­fend die Entschließung des Bundespräsidenten.

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.


Schriftführer Christoph Hagen: „Republik Österreich, Dr. Wolfgang Schüssel, Bundeskanzler

An den Präsidenten des Bundesrates Ludwig Bieringer, 1017 Wien

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 29. November 2002, GZ. 300.000/2-BEV/2002, die in der Sitzung des Ministerrates am 29. November 2002 beschlossene Demission der Bundesregierung zur Kenntnis genommen hat und die Bundesregierung und die Staatssekretäre gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes vom Amte enthoben hat.

Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident mich und die übrigen Mitglieder der Bundesregierung gemäß Artikel 71 des Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Bildung einer neuen Bundes­re­gierung mit der Fortführung der Verwaltung und mich mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung betraut.

Ferner hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes bis zur Bildung einer


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