Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 21

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Drittens: Die effektive Umsetzung der Anforderungen der Gesellschaft an einen modernen Staat droht an den überkommenen staatsrechtlichen Strukturen zu scheitern.

Viertens: Die Verantwortung für die Finanzierung staatlicher Aufgaben geht weitgehend an den von der Verfassung der einzelnen politischen Entscheidungsebenen zugeordneten Aufgaben vorbei, wobei diese wiederum von der durch die Öffentlichkeit wahrgenommenen politischen Ver­antwortungsstruktur abweicht.

Ich glaube, Ziel und Aufgabe kann es nur sein, mit diesem Österreich-Konvent diese Mängel zu beseitigen.

Ein wichtiger Punkt für mich ist auch die Aufteilung der Kompetenzen. Ich möchte hier ein paar Beispiele auf einer anderen Ebene anführen. Für uns Steirer ist sowohl der Bau der Koralm­bahn als auch der Semmeringtunnel äußerst wichtig. Er ist für den Wirtschaftsstandort Öster­reich wichtig, und er ist auch für den Wirtschaftsstandort Steiermark wichtig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwei Bundesländer darüber streiten, ob er gebaut wird oder nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Weiters kann es nicht sein, dass eine Verkehrslösung Ennstal, die seit 30 Jahren diskutiert wird, im neuen Generalverkehrsplan, der bis zum Jahr 2021 gilt, überhaupt nicht angedacht be­ziehungsweise diskutiert wird. Das ist kein rein steirisches Problem, das ist ein bundesweites Problem, noch dazu, da sich mit der Einführung des Road-Pricings speziell der Lkw-Verkehr in diesem Bereich vervielfachen wird.

Weiters dringend notwendig – jetzt spreche ich als Eisenbahner – ist ein einheitlicher Tarifver­bund im öffentlichen Verkehr. Es kann nicht sein, dass Leute aus dem Land Niederösterreich andere Ermäßigungen oder Begünstigungen bekommen als Menschen aus dem Land Steier­mark oder Salzburg oder Tirol. Hiefür entscheidend sind die so genannten Ver­kehrsdienst­verträge, die jedes Bundesland für sich eigens abschließt. Ich denke mir, da sollte es eine einheitliche bundesweite Regelung geben. (Zwischenruf des Bundesra­tes Hensler.) – Ich hoffe, sie werden auch durchgeführt.

Ein weiterer Punkt ist, dass jedes Bundesland eigene Gesetze im Bauwesen, im Sozialbereich, in der Raumordnung und im Gemeindebereich erlässt. Diese Gesetze gehören dringend reformiert, auf eine einheitliche bundesweite Basis gestellt und müssen selbstverständlich allen Bedürfnissen entsprechend gestaltet und nachvollziehbar sein.

Wenn ich nur das steirische Raumordnungsgesetz anspreche, so muss ich sagen, ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass dieses Gesetz südlich von Graz anders ausgelegt wird als nördlich von Graz. In der Raumordnung finden die Industrie, der Tourismus, die Wirtschaft, der Sport, die Interessen aller im Gemeindegebiet lebenden Personen, die Haupt- und Zweit­wohnsitze ihren Niederschlag. Da muss es doch möglich sein, eine einheitliche Regelung zu schaffen.

Ein weiterer Dorn im Auge ist mir das Gemeindebediensteten-Vertragsgesetz. Die Aufgaben einer Gemeinde sind in jeder Gemeinde gleich. Die Salzburger, die Steirer, die Tiroler und Vorarlberger, um nur einige zu nennen, verrichten die gleiche Arbeit. Die Salzburger sind nicht schlechter als die Tiroler, und die Vorarlberger sind auch nicht schlechter als die Steirer. Und doch ist die Entlohnung in jedem Bundesland anders. Daher denke ich mir, wäre es äußerst wichtig, bundesweit für die Gemeinden die Entlohnung in ein einheitliches Schema zu bringen.

Für die Gemeinden möchte ich hier einen Vorschlag machen: In einer kleinen Gemeinde muss ein Amtsleiter, ein Sekretär, ein Bediensteter über alle Gesetze genauestens Bescheid wissen. Das ist meines Erachtens nicht möglich. In einer kleinen Gemeinde gibt es nicht jeden Tag oder jede Woche, nicht einmal jeden Monat Anliegen aus der Bevölkerung. Daher denke ich mir, wir sollten bestimmte Kompetenzen kleinerer Gemeinden in größeren Gemeinden konzentrieren, wie zum Beispiel im Raumordnungsbereich, im Sozialbereich, im Bauwesen, im Standes- und Meldewesen. Natürlich muss dabei auf die Erreichbarkeit dieser Gemeinden geachtet werden. Und ein für mich wichtiger Punkt ist, dass Bürgernähe und Bürgerservice im Gemeindeamt vor


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