Drittens: Die
effektive Umsetzung der Anforderungen der Gesellschaft an einen modernen Staat
droht an den überkommenen staatsrechtlichen Strukturen zu scheitern.
Viertens: Die
Verantwortung für die Finanzierung staatlicher Aufgaben geht weitgehend an den
von der Verfassung der einzelnen politischen Entscheidungsebenen zugeordneten
Aufgaben vorbei, wobei diese wiederum von der durch die Öffentlichkeit
wahrgenommenen politischen Verantwortungsstruktur abweicht.
Ich glaube, Ziel
und Aufgabe kann es nur sein, mit diesem Österreich-Konvent diese Mängel zu
beseitigen.
Ein wichtiger
Punkt für mich ist auch die Aufteilung der Kompetenzen. Ich möchte hier ein
paar Beispiele auf einer anderen Ebene anführen. Für uns Steirer ist sowohl der
Bau der Koralmbahn als auch der Semmeringtunnel äußerst wichtig. Er ist für
den Wirtschaftsstandort Österreich wichtig, und er ist auch für den
Wirtschaftsstandort Steiermark wichtig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass
zwei Bundesländer darüber streiten, ob er gebaut wird oder nicht. (Beifall
bei der SPÖ.)
Weiters kann es
nicht sein, dass eine Verkehrslösung Ennstal, die seit 30 Jahren
diskutiert wird, im neuen Generalverkehrsplan, der bis zum Jahr 2021 gilt,
überhaupt nicht angedacht beziehungsweise diskutiert wird. Das ist kein rein
steirisches Problem, das ist ein bundesweites Problem, noch dazu, da sich mit
der Einführung des Road-Pricings speziell der Lkw-Verkehr in diesem Bereich
vervielfachen wird.
Weiters dringend
notwendig – jetzt spreche ich als Eisenbahner – ist ein einheitlicher
Tarifverbund im öffentlichen Verkehr. Es kann nicht sein, dass Leute aus dem
Land Niederösterreich andere Ermäßigungen oder Begünstigungen bekommen als
Menschen aus dem Land Steiermark oder Salzburg oder Tirol. Hiefür entscheidend
sind die so genannten Verkehrsdienstverträge, die jedes Bundesland für sich
eigens abschließt. Ich denke mir, da sollte es eine einheitliche bundesweite
Regelung geben. (Zwischenruf des Bundesrates Hensler.) – Ich hoffe, sie werden auch durchgeführt.
Ein weiterer Punkt
ist, dass jedes Bundesland eigene Gesetze im Bauwesen, im Sozialbereich, in der
Raumordnung und im Gemeindebereich erlässt. Diese Gesetze gehören dringend
reformiert, auf eine einheitliche bundesweite Basis gestellt und müssen
selbstverständlich allen Bedürfnissen entsprechend gestaltet und
nachvollziehbar sein.
Wenn ich nur das
steirische Raumordnungsgesetz anspreche, so muss ich sagen, ist es für mich
nicht nachvollziehbar, dass dieses Gesetz südlich von Graz anders ausgelegt
wird als nördlich von Graz. In der Raumordnung finden die Industrie, der
Tourismus, die Wirtschaft, der Sport, die Interessen aller im Gemeindegebiet
lebenden Personen, die Haupt- und Zweitwohnsitze ihren Niederschlag. Da muss
es doch möglich sein, eine einheitliche Regelung zu schaffen.
Ein weiterer Dorn
im Auge ist mir das Gemeindebediensteten-Vertragsgesetz. Die Aufgaben einer
Gemeinde sind in jeder Gemeinde gleich. Die Salzburger, die Steirer, die
Tiroler und Vorarlberger, um nur einige zu nennen, verrichten die gleiche
Arbeit. Die Salzburger sind nicht schlechter als die Tiroler, und die
Vorarlberger sind auch nicht schlechter als die Steirer. Und doch ist die
Entlohnung in jedem Bundesland anders. Daher denke ich mir, wäre es äußerst
wichtig, bundesweit für die Gemeinden die Entlohnung in ein einheitliches
Schema zu bringen.
Für die Gemeinden möchte ich hier einen Vorschlag machen: In einer kleinen Gemeinde muss ein Amtsleiter, ein Sekretär, ein Bediensteter über alle Gesetze genauestens Bescheid wissen. Das ist meines Erachtens nicht möglich. In einer kleinen Gemeinde gibt es nicht jeden Tag oder jede Woche, nicht einmal jeden Monat Anliegen aus der Bevölkerung. Daher denke ich mir, wir sollten bestimmte Kompetenzen kleinerer Gemeinden in größeren Gemeinden konzentrieren, wie zum Beispiel im Raumordnungsbereich, im Sozialbereich, im Bauwesen, im Standes- und Meldewesen. Natürlich muss dabei auf die Erreichbarkeit dieser Gemeinden geachtet werden. Und ein für mich wichtiger Punkt ist, dass Bürgernähe und Bürgerservice im Gemeindeamt vor
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