11.04
Bundesrat
Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau
Präsidentin! Frau Landeshauptmann! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Herr Kollege Konecny hat zu Beginn seiner Rede betont, kein
Steirer zu sein. – Wir, die wir ihn schon länger kennen, wissen natürlich,
dass es ihm gelegentlich durchaus möglich ist, im landläufigen Sinne
„steirisch“ zu werden. (Heiterkeit.)
„Steirerblut ist
kein Himbeersaft“ – diese von Josef Krainer begrifflich geprägte
Eigenschaft der Steirer wird durch eine zweite ergänzt, die in Graz, der
Kulturhauptstadt des Jahres 2003, wieder sehr eindrücklich deutlich wird,
nämlich die Avantgarde. Einige ihrer Merkmale sind die Provokation, der
Misston, gelegentlich auch als Selbstzweck, um Aufmerksamkeit zu erregen. Diese
Avantgarde repräsentiert die Steiermark auch im politischen Bereich in einer
sehr verdienstvollen Weise, und die hat natürlich auch personelle Facetten, die
heute schon genannt wurden.
Ich anerkenne,
dass eine dritte prägende Eigenschaft der Steiermark die viel zitierte Breite
ist, die mit der Avantgarde notwendigerweise verbunden ist. Ich schätze es
sehr, dass die Steiermark ein politisches Klima hat, in dem man ein bisschen
weiter vorausdenken kann, als andere folgen wollen, in dem man auch querdenken
kann, mitunter auch in die rückwärts gewandte Richtung – all das ist eben
steirische Breite.
Genauso steirisch
ist aber auch, dass die Frau Landeshauptmann in ihrer Erklärung sehr deutlich
gemacht hat, was Sache ist. – Das war, wenn man es hören
wollte, gut zu vernehmen. Ich füge hinzu, dass wir Vorarlberger die Anliegen
der Länder bei ihr und auch beim neuen Bundesrats-Präsidenten Hösele aus der
Steiermark in den allerbesten Händen wissen.
Das gilt auch für
die Umsetzung der Idee des Verfassungskonvents, bei der es in erster Linie
Herrn Präsidenten Hösele gelungen ist, aus etwas bundeslastigen Vorstellungen
einen wirklichen Österreich-Konvent zu formen, in dem auch die
Landeshauptmänner, die Landtagspräsidenten und der Bundesrat eingebunden sind.
Wichtig ist auch
die von ihm durchgesetzte Vorgabe, dass der Konvent nicht einseitig durch einen
Willensakt des Bundes konstituiert wird, sondern auf Grund einer Vereinbarung
der beteiligten Gebietskörperschaften und Parlamente. Das beinhaltet natürlich
auch dankenswerterweise, dass vorher über durchaus strittige Fragen
Einvernehmen herzustellen ist. Das betrifft etwa die Zusammensetzung, über die
man im Detail natürlich reden kann, das Mandat des Konvents, worüber es auch
unterschiedliche Vorstellungen gibt, und dergleichen mehr.
Eine interessante
Nebenwirkung des Konvents wird möglicherweise auch sein, dass ein traditionell
nicht uninteressanter Teil von Regierungsprogrammen an die Beratungen des
Konvents ausgelagert wird, weil es wenig Sinn machen würde, im
Regierungsprogramm etwas im Detail festzuschreiben, zu dessen Erarbeitung man
anschließend einen Konvent einsetzen will.
An den Konvent
werden hohe Erwartungen gestellt. Ich schließe mich der Meinung der Vorredner
durchaus an, dass es eine interessante Bemühung ist, die eine Chance bietet,
und man soll eine derartige Chance nicht leichtfertig vorüberziehen lassen.
Wir müssen uns
allerdings, wie ich meine, davor hüten, dass der Konvent auf die Frage
eingeschränkt wird: Wie kann man für den Finanzminister benötigte Mittel
hereinbringen? – Das ist etwas, was die Diskussion in den letzten Wochen
unnötigerweise etwas belastet hat.
Der eine sieht bei
Aufwendungen für alle Landtage von insgesamt – ich sage es der besseren
Übersichtlichkeit halber noch in Schilling – rund
750 Millionen Schilling in der Abschaffung eben dieser Landtage ein
Einsparungsvolumen von 3 bis 4 Milliarden. – Da
werden unrealistische Erwartungen geweckt!
Ein anderer sieht bei den Ländern und Gemeinden ein Einsparungsvolumen von 24 000 Bediensteten, ohne dazuzusagen, ob er auch die Lehrer, die Krankenschwestern, die Ärzte, die MitarbeiterInnen in den Pflegeheimen, in den Kindergärten und so weiter meint. – Wenn er das
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